Innovationsprämie (Sachsen)

Art und Höhe der Förderung

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)
  • Höhe für Fremdleistungen maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Höchstbetrag der Antragsteller kann bis zu zwei Innovationsprämien pro Kalenderjahr beantragen
  • insgesamt maximal EUR 20.000 pro Kalenderjahr

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Förderfähig sind Ausgaben der KMU für FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Anbietern, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

Gefördert wird die Inanspruchnahme von externen FuE-Dienstleistern im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie im Rahmen der technischen Unterstützung in der Umsetzungsphase.

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

  • Fremdleistungen
  • Ausgaben für externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkts-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, z.B. Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen), Durchführbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik
  • Ausgaben für externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten im Sinne technischer Unterstützung und Technologietransferdiensten, die überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit, Laborleistungen
  • Vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung

Nicht zuwendungsfähig sind

  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software,
  • betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (z.B. Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung) sowie
  • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten.

Stand 23.12.2019

Quelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank und Förderdatenbank des BMWi

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