Innovationskredit RLP (Rheinland-Pfalz)
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens 25.000 EUR und maximal 2 Mio. EUR.
Der Innovationskredit RLP wird mit einer 70%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht.
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Small-MidCap-Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern sowie Freiberufler, die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind bzw. mindestens über aussagefähige Jahresabschluss-Unterlagen von zwei Geschäftsjahren verfügen.
Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager sowie die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Industrie 4.0, Handwerk 4.0 oder Wirtschaft 4.0.
Voraussetzungen:
Das antragstellende Unternehmen muss mindestens eines der vom EFSI festgelegten Innovationskriterien erfüllen. Diese sind für die Antragsberechtigung maßgeblich und können der Richtlinie des Innovationskredit RLP entnommen werden.
Als innovativ können u. a. Unternehmen gelten, die
- neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen entwickeln oder produzieren,
- Kosten für Forschung, Innovation und Entwicklung (geplant, aktuell, oder in den letzten Jahren) in bestimmter Höhe nachweisen können,
- ein Unternehmenswachstum von mehr als 20 % jährlich hinsichtlich der Mitarbeiterzahl oder des Umsatzes nachweisen können,
- innerhalb der letzten 2 Jahre ein Schutzrecht angemeldet haben,
- innerhalb der letzten Jahre eine Innovationsförderung der EU, einen Innovationspreis der EU oder ein Investment eines Venture-Capital-Investors bzw. Business Angels erhalten haben.
Unternehmen bestimmter Branchen (u.a. Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Leasingunternehmen), Sanierungsfälle sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sind von der Förderung ausgeschlossen.
Nicht förderfähig sind darüber hinaus u.a. die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Leasingfinanzierungen, In-Sich-Geschäfte, Treuhandkonstruktionen sowie stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen.
Hinweis
Zum 1. Juli 2019 hat die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Änderungen im Innovationskredit RLP vorgenommen. Ab sofort beträgt die Zweckbindungsfrist der Programmkredite nur noch 36 Monate, die Kreditmindestlaufzeit wurde von drei auf zwei Jahre gesenkt. Außerdem entfällt der Ausschluss bestimmter Branchen und Tätigkeiten.
Stand 23.12.2019
Quelle Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und Förderdatenbank des BMWi
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