Innovationskredit (Hessen)
Art und Höhe der Förderung:
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.
- Mindestkredit: 100.000 €
- Höchstbetrag: 5 Mio. €
Laufzeit
- Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen: 3 oder 5 Jahre
- Laufzeit für Investitionsfinanzierungen: 5, 7 oder 10 Jahre
Darlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren sind endfällig.
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Bei Darlehen mit einer Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahren ist ein tilgungsfreies
Jahr verbindlich. Bei Darlehen mit 10-jähriger Laufzeit können auch zwei tilgungsfreie Jahre beantragt werden.
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Der Berechnungszeitraum der tilgungsfreien Zeit beginnt mit Zusage des Darlehens durch die WIBank.
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Small MidCaps) sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.
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Ausgeschlossen sind u. a. börsennotierte Unternehmen, Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf das Klonen von menschlichen Stammzellen sowie Unternehmen bestimmter zusätzlicher Branchen bzw. die in den Bereichen wie Waffenhandel, Drogen, Alkohol, Pornografie tätig sind
Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung
Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und/oder schnell wachsende mittelständische Unternehmen und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehme/n förderfähig. Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 5 Mio. Euro.
Voraussetzungen:
Mindestens eines der festgelegten Innovationskriterien muss erfüllt sein. Diese können im Detail dem Merkblatt Innovationskredit Hessen entnommen werden. Auch wenn Sie in den letzten drei Jahren einen Digital-Zuschuss, eine Förderung aus PIUS-Invest oder PIUS-Innovativ, aus dem KMU-Instrument der EU oder aus anderen Innovationsförderungsprogrammen erhalten haben, ist das Innovationskriterium erfüllt.
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Die Vorhaben lassen grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten und die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Das geförderte Unternehmen muss in Deutschland gegründet sein. Die Maßnahme muss einen positiven Hessen-Effekt haben und/ oder den Firmensitz in Hessen haben.
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Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen.
Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com