Innovationskredit (Hessen)

Art und Höhe der Förderung:

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben.

 

Mindestkredit: 100.000 €

Höchstbetrag: 7,5 Mio. €

 

Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen: 3 oder 5 Jahre

Laufzeit für Investitionsfinanzierungen: 5, 7 oder 10 Jahre

 

Der Berechnungszeitraum der tilgungsfreien Zeit beginnt mit Zusage des Darlehens durch die WIBank.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Small MidCaps) sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Der Innovationskredit unterstützt innovative und/oder schnell wachsende mittelständische Unternehmen und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehme/n förderfähig. Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden.

Voraussetzungen:

Mindestens eines der festgelegten Innovationskriterien muss erfüllt sein. Diese können im Detail dem Merkblatt Innovationskredit entnommen werden. Auch wenn Sie in den letzten drei Jahren einen Digital-Zuschuss, eine Förderung aus PIUS-Invest oder PIUS-Innovativ, aus dem KMU-Instrument der EU oder aus anderen Innovationsförderungsprogrammen erhalten haben, ist das Innovationskriterium erfüllt.

 

Die Vorhaben lassen grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten und die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Das geförderte Unternehmen muss in Deutschland gegründet sein. Die Maßnahme muss einen positiven Hessen-Effekt haben und/ oder den Firmensitz in Hessen haben.

 

Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen.

 

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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Tel. 06203 6799 880,
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