Innovationskredit (Hessen)

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 100.000 EUR und maximal 7,5 Mio. EUR.
Die Darlehensvergabe ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung in Höhe von 70% für die Hausbank verbunden.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen (Small MidCaps) mit weniger als 500 Mitarbeitern sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Hessen.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Mitfinanziert werden materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel – insbesondere auch Digitalisierungsvorhaben – und Unternehmensübertragungen.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt in Kooperation mit dem Land Hessen und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zinsgünstige Darlehen an schnell wachsende und/oder innovative mittelständische Unternehmen.

Voraussetzungen:

Der Antragsteller muss mindestens eines von zwölf definierten Innovationskriterien erfüllen, darunter hohe Forschungs- und Entwicklungsausgaben, schnelles Wachstum, Auszeichnung mit Innovationspreisen oder Patentanmeldungen. Auch wenn das unternehmen in den letzten drei Jahren einen Digital-Zuschuss, eine Förderung aus PIUS-Invest oder PIUS-Innovativ, aus dem KMU-Instrument der EU oder aus anderen Innovationsförderungsprogrammen erhalten haben, ist das Innovationskriterium erfüllt.
Das Vorhaben muss grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und einen positiven Effekt auf das Land Hessen haben.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Die Richtlinie gilt für Darlehen, die bis zum 30. Juni 2021 zugesagt werden.

Stand 20.12.2019

Quelle Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und Förderdatenbank des BMWi

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