Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Baden-Württemberg)

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

  • wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation wie Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoff- oder Designstudien oder Studien zur Fertigungstechnik (Innovationsgutschein A),
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten wie Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit (Innovationsgutschein B),
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens von Hightech-Start-ups in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologie, Bio-, MedTech und Pharma (Innovationsgutschein Hightech Start-up),
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung und Realisierung eines anspruchsvollen digitalen Produkts oder Dienstleistung wie Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Virtual und Augmented Reality, Embedded Systems (Innovationsgutschein Hightech Digital) sowie
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung und Realisierung von Technologie- und Prozessinnovationen sowie Materialkosten im Zusammenhang mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität wie automatisiertes Fahren und Fahrzeugvernetzung, ausfallsichere Komponenten und Systeme, Beiträge zu neuartigen

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt

  • für den Innovationsgutschein A: 2.500 EUR bzw. maximal 80% der förderfähigen Kosten,
  • für den Innovationsgutschein B: 5.000 EUR bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten,
  • für die Innovationsgutscheine Hightech: bis zu 20.000 EUR bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten.

Die Innovationsgutscheine B, Hightech Start-up, Hightech Digital und Hightech Mobilität können jeweils mit dem Innovationsgutschein A kombiniert werden.
Die Förderung wird pro Unternehmen einmal pro Jahr gewährt. Insgesamt können pro Unternehmen max. zwei Innovationsgutscheine Hightech vergeben werden. Bei wiederholter Förderung von Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, muss es sich um ein vom bereits geförderten Projekt unabhängiges Innovationsvorhaben handeln.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind

  • für den Innovationsgutscheinen A und B: Existenzgründer, die in Baden-Württemberg gründen werden, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe, die max. 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von max. 20 Mio. EUR aufweisen, mit Hauptsitz in Baden-Württemberg,
  • für den Innovationsgutschein Hightech Start-up: Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis höchstens fünf Jahre nach Gründung, die max. 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von max. 20 Mio. EUR aufweisen, mit Hauptsitz in Baden-Württemberg,
  • für die Innovationsgutscheine Hightech Digital und Hightech Mobilität: etablierte (älter als fünf Jahre) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe, die max. 100 Mitarbeiter beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von max. 20 Mio. EUR aufweisen, mit Hauptsitz in Baden-Württemberg; zusätzlich sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. EUR Umsatz antragsberechtigt, sofern sie ihr Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umsetzen.

Voraussetzungen

Förderfähig sind bei den Innovationsgutscheinen A und B Kosten für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Als konsultierbare FuE-Einrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
Unternehmen, die sich zu einem größeren FuE-Vorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Kumulierbar sind max. vier Innovationsgutscheine A und vier Innovationsgutscheine B. Innovationsgutscheine Hightech Start-up, Hightech Digital und Hightech Mobilität können im Rahmen von Unternehmenskooperationen nicht kumuliert werden.
Die Gründung eines Unternehmens muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.

Von der Förderung sind u.a. ausgeschlossen:

  • FuE-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige, durch unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder durch Familienmitglieder,
  • klassische Unternehmensberatungen und Unternehmercoachings,
  • Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden,
  • die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen,
  • der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie
  • interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei Innovationsgutscheinen Hightech).

Stand 03.04.2019

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