Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Baden-Württemberg)

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

  • für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
  • für KMU älter als fünf Jahre zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen,
  • für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung (Stichtag: Datum des Antragseingangs) zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft:

     -Digitalisierung

     -Green Economy

     -Life Science

     -Social Innovation

     -GovTech

Art und Höhe der Förderung:


Die Höhe der Förderung beträgt

  • für den Innovationsgutschein BW: 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 %,
  • für den Innovationsgutschein Hightech BW: max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%,
  • für die Innovationsgutscheine Start-up BW: max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%

Mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Ein Nachweis über die Gründung muss erst bei Einreichung des Verwendungsnachweises vorgelegt werden.

Antragsberechtigte:

 

Antragsberechtigt sind

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
  • Im Rahmen der Innovationsgutscheine BW und Start-up BW sind Existenzgründerinnen und -gründer antragsberechtigt, die in Baden-Württemberg gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein. Für den Innovationsgutschein Hightech BW muss die Unternehmensgründung mindestens 5 Jahr vor Antragstellung erfolgt sein.
  • Bei der Berechnung der Daten sind die Daten von Partner- und / oder verbundenen Unternehmen miteinzubeziehen. Partner- und verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Partner- und verbundene Unternehmen gelten grundsätzlich im Rahmen des Förderprogramms Innovationsgutscheine als ein Unternehmen.

Voraussetzungen:

 

Im Rahmen des Förderprogramms Innovationsgutscheine kann pro Unternehmen einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

 

Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern das beantragte Vorhaben / die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweist.

 

Dabei ist darauf zu achten, dass ein neuer Innovationsgutschein erst dann beantragt werden kann, wenn die Förderung durch einen vorherig gewährten Innovationsgutschein gänzlich abgeschlossen ist.

Von der Förderung sind u.a. ausgeschlossen:

  • Auftragsentwicklungen werden durch die Innovationsgutscheine nicht gefördert,
  • Eine wiederholte Vergabe von Innovationsgutscheinen ist nur möglich, sofern das beantragte Vorhaben / die Weiterentwicklung einen hohen Innovationsgrad aufweist,
  • Institute und Unternehmen mit eindeutigem Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Unternehmensberatung (über 50 % des Geschäftsumsatzes) werden nicht anerkannt,
  • Das antragstellende Unternehmen darf in keiner Weise mit der FuE-Einrichtung in Verbindung stehen,
  • Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen,
  • der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie
  • betriebsinterner Aufwand, z. B. interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei den Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW)

 

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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