Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe einer Zuwendung zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten). Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren.
Bei der Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen werden maximal 250 Euro als Zuschuss gewährt. Hierbei können bis zu 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Steuerjahren gefördert werden.
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition (KMU) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Was wird gefördert?
- Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
- Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
- Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherche
Nicht gefördert werden
- Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits,
- Beratungsleistungen, für die andere öffentliche Mittel beantragt oder gewährt wurden.
Wie wird gefördert?
Anträge sind über die für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen. Die Kammer gibt gegenüber der ISB eine Förderempfehlung ab. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com