Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)
Art und Höhe der Förderung
für Beratungsleistungen externer Beratender 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk (mindestens 8 Beratungsstunden), je Unternehmen werden maximal 15 Tagewerke, bei Beratungen zur Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik maximal 3 Tagewerke innerhalb von 3 Jahren gefördert,
für die Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen und Datenbankrecherchen bis zu EUR 500,00 bei maximal 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Jahren.
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition (KMU) mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Was wird gefördert?
- Technologieorientierte Beratungen durch freie Beraterinnen und Berater/Beratungsunternehmen oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems
- Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Innovationsmanagementsystems
- Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
- Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherche
Nicht gefördert werden
- Keine Rezertifizierungen, Überwachungs- und Wiederholungaudits,
- Beratungsleistungen, für die andere öffentliche Mittel beantragt oder gewährt wurden.
Wie wird gefördert?
Anträge sind über die für das antragstellende Unternehmen zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) zu stellen. Die Kammer gibt gegenüber der ISB eine Förderempfehlung ab. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.
Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com