DigiTrans (Mecklenburg-Vorpommern)

Unternehmensinvestitionen für Neugründungen und Anpassungen im Bereich Digitalisierung

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50%, bei mittleren Unternehmen bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zwischen 8.000 und 20.000 EUR betragen, in Ausnahmefällen auch bis 100.000 EUR.

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definitionder EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Bestimmte Branchen sowie Schulträger und Vereine sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Mitfinanziert werden Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen

  • mit dem Schwerpunkt digitaler Geschäftsmodelle oder der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse sowie
  • in IT-Sicherheit und Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads.

Ziel ist, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, sich zukunftsfähig aufzustellen.

Fördervoraussetzungen

Bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 8.000 EUR bis 20.000 EUR muss die Funktion der Investitionen für das digitale Geschäftsmodell und den digitalen Geschäftsprozess des Unternehmens in einer Vorhabenbeschreibung mit Finanzierungsplan dargestellt werden.
Bei Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000 EUR bis maximal 100.000 EUR muss der Antragsteller entweder durch internen oder externen Sachverstand anhand eines Konzeptes nachweisen, dass die Investitionen für das digitale Geschäftsmodell und den digitalen Geschäftsprozess des Unternehmens innovativ sind.
Bei Weitergabe von Leistungen ist eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.
Das zu fördernde Vorhaben darf nicht bereits durch die bestehenden Instrumente der Wirtschaftsförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erfasst werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Standardsoftware und Standardhardware.

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Stand 20.12.2019

Quelle Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

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