Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business) – (Sachsen)

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 EUR.
Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.

Bonusförderung: 10 Prozent, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer.

Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- sowie Vermittlungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
  • technische Realisierung
  • Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen
  • bei Projekten des Informationsschutzes: Schutzbedarfsfeststellung sowie Umsetzung der Handlungsempfehlungen.

Keine Unterstützung erhalten Projekte, die der Einführung allgemein üblicher Standards oder Basislösungen mit niedriger E-Business-Reife dienen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für

  • Beratungsleistungen, Planung, Konzipierung und Vorbereitung (bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 EUR/Tag)
  • Fremdleistungen bei der technischen Realisierung
  • den Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
  • Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Schulungen), höchstens bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Nicht zuwendungsfähig sind

Ausgaben für Standardsoftware, isolierte Internetpräsentationen, Betriebskosten, Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle sowie physische und bauliche Maßnahmen.

Stand 03.04.2019

Hinweis

Die in der Förderperiode 2014 – 2020 für das Programm „Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz“ zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel für die stärker entwickelte Region (SER) Leipzig sind mit den vorliegenden Förderanträgen bereits überzeichnet. Eine Antragstellung für Unternehmen in dieser Region ist leider nicht mehr möglich. Bei der SAB eingehende Förderanträge müssen daher abgelehnt werden.

Zur SER-Region zählen die Stadt und der Landkreis Leipzig, der Landkreis Nordsachsen und der Altkreis Döbeln (heute Teil des Landkreises Mittelsachsen).

Stand 23.12.2019

Quelle Sächsische Aufbaubank Förderbank und Förderdatenbank

Fragen hierzu?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 4202410,
E-Mail: info@weick-consulting.com