Digitalbonus (Thüringen)
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.
Was wird gefördert? – Ziel und Gegenstand der Förderung
Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
- Digitalisierung von Betriebsprozessen,
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie
- Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen.
Mitfinanziert werden Ausgaben für Hardware und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen
Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.
Fördervoraussetzungen
Unternehmen, die die Förderung des Digitalbonus Thüringen beantragen müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllen:
- Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
- Das Vorhaben ist innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.
- Pro Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Stand: 20.12.2019
Quelle Aufbaubank Thüringen und Förderdatenbank des BMWi
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