Digital-Innovation (Sachsen-Anhalt)

Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen

Der Start der 3. Wettbewerbsrunde erfolgt am 17. Februar 2025 um 13:00 Uhr

Art und Höhe der Förderung

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben sowie der erforderlichen Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Projektes
  • max. 70.000 Euro Zuschuss auf das förderfähige Gesamtvolumen des Digitalisierungsvorhabens
  • bei Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf max. 6.000 Euro begrenzt
  • gefördert werden Vorhaben mit einem Mindestförderbetrag ab 3.000 Euro

Was wird gefördert?

  • Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
  • Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was ist zu beachten?

Projektlaufzeit von max. 12 Monaten

Der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden.

Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens.

Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: das Konzept zur Projektumsetzung, ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

Fragen hierzu?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel.
06203 6799 880,
E-Mail:
info@weick-consulting.com

    Angebotsanfrage zur Fördermittelberatung

    Kostenfrei und unverbindlich. Wählen Sie den bequemsten Weg zu den Ihnen zustehenden Fördermitteln - fragen Sie hier Ihr unverbindliches Angebot an.

    Angebot anfordern

    Infos über Fördermittelservices