Digital-Innovation (Sachsen-Anhalt)
Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben in Unternehmen
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Projektfinanzierung.
Die Umsetzung (Realisieren der Konzeption: Anpassen unternehmerischer Abläufe, Installieren von Anlagen, Teilkomponenten, Testphase, immaterielle Wirtschaftsgüter, Designkomponenten für Produkte, Kommunikationsdesign) des Vorhabens.
Förderfähig sind bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 70 000 Euro des Gesamtfinanzierungsvolumens des Digitalisierungsvorhabens.
Beinhaltet das Vorhaben die Inanspruchnahme von Leistungen von Beratern ist deren zuwendungsfähiger Anteil auf höchstens 6 000 Euro begrenzt.
Vorhaben mit einem Förderbetrag von unter 3 000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung
- Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-SicherheitUmsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Was ist zu beachten?
Projektlaufzeit von max. 12 Monaten
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Der Innovationsgehalt eines Vorhabens definiert sich über den Einsatz aktueller, zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden.
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Es ist ein Wettbewerbsantrag mit einer Projektskizze abzugeben, welche eine Projektbeschreibung enthält, Angaben zu jährlichen Nutzern der Innovation, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit des Vorhabens.
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Wurde der Antrag in dem Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sind zur weiteren Antragsprüfung folgende Unterlagen einzureichen: das Konzept zur Projektumsetzung, ein Zeitplan (einschließlich Meilensteinplan für die Auszahlungen nach Projektfortschritt), eine Beschreibung der benötigten Dienstleistungen, der Ausgaben- und Finanzierungsplan (Haushaltsplanentwurf) sowie eine Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil
Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
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Tel. 06203 6799 880,
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