Bürgschaftsprogramm der L-Bank – InnovFin 70 (Baden-Württemberg)

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche: Folgende Finanzierungen werden abgesichert:

  • Investitionen zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Forschungs-/Innovationskosten,
  • Betriebsübernahmen,
  • Betriebsmittelfinanzierungen.

Art und Höhe der Förderung:

Die L-Bank vergibt InnovFin-70-Bürgschaften mit einem Volumen von 1,25 Mio. bis 5 Mio. EUR.
Für Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Mio. EUR ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig ( Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank – InnovFin 70).
Die L-Bank verbürgt im Regelfall 70% der Finanzierung.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind innovative kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Small Mid Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern), die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Voraussetzungen:

Als innovativ gilt ein Unternehmen oder Vorhaben, das mindestens eines von mehreren Kriterien erfüllt. Hierzu gehören u.a.:

  • Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten Zuschüsse, Darlehen oder Garantien aus europäischen FuI-Förderprogrammen oder aus regionalen bzw. nationalen Forschungs- oder Innovationsprogrammen erhalten (z.B.ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit).
  • Der Antragsteller hat in den letzten 24 Monaten ein Patent oder sonstiges Schutzrecht angemeldet und der beantragte Kredit soll direkt oder indirekt die Verwertung dieses Technologierechts ermöglichen.
  • Das Unternehmen investiert den Kredit in die Produktion und Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die innovativ sind und bei denen das Risiko eines technologischen oder industriellen Misserfolges besteht.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) erhalten, Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur, Umschuldungen und Prolongationen.

Stand 03.04.2019

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