Bürgschaftsprogramm der L-Bank – (Baden-Württemberg)

Das können Sie finanzieren:

  • Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens,
  • Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen,
  • Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.

Das können Sie nicht finanzieren:

  • Kredite an Unternehmen in Schwierigkeiten verbürgen wir grundsätzlich nicht.

Art und Höhe der Förderung:

Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition sowie große Unternehmen (GU).

Das bieten wir Ihnen an:

  • Kombi-Bürgschaft 50: Verbürgung von L‑Bank-Förderdarlehen.

  • Allgemeine Bürgschaften: Verbürgung von allgemeinen Hausbankfinanzierungen.

Voraussetzungen:

  • Unternehmen: Wir fördern Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition und – abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.
  • Vorhaben: Ihr Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden. Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg können wir nur fördern, wenn die Auswirkungen der Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder wenn sie in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sind.

Kredite an Unternehmen in Schwierigkeiten verbürgen wir grundsätzlich nicht.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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Tel.
06203 6799 880,
E-Mail:
info@weick-consulting.com

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