Bürgschaftsprogramm der L-Bank – (Baden-Württemberg)
Das können Sie finanzieren:
- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens,
- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen,
- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.
Das können Sie nicht finanzieren:
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Kredite an Unternehmen in Schwierigkeiten verbürgen wir grundsätzlich nicht.
Art und Höhe der Förderung:
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition sowie große Unternehmen (GU).
Das bieten wir Ihnen an:
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Kombi-Bürgschaft 50: Verbürgung von L‑Bank-Förderdarlehen.
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Allgemeine Bürgschaften: Verbürgung von allgemeinen Hausbankfinanzierungen.
Voraussetzungen:
- Unternehmen: Wir fördern Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition und – abhängig vom Förderprogramm – gegebenenfalls auch größere Unternehmen.
- Vorhaben: Ihr Vorhaben muss sich in Baden-Württemberg befinden. Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg können wir nur fördern, wenn die Auswirkungen der Förderung der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen oder wenn sie in anderer Weise von besonderer Bedeutung für Baden-Württemberg sind.
Kredite an Unternehmen in Schwierigkeiten verbürgen wir grundsätzlich nicht.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com