Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Digital
Aktuell:
Die Förderrichtlinie tritt am 15. Februar 2024 in Kraft und tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.
Art und Höhe der Förderung:
Die Zuwendung wird in Form der Anteilsfinanzierung, mit einem Höchstfördersatz von 50%, als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe und Dauer der Vorhaben ist folgendermaßen begrenzt:
- Beratung: 6 Monate Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
- Implementierung: zwei Jahre Durchführungszeitraum und 250.000 EUR Zuschuss
- Schulung: 6 Monate bzw. bei Prozess begleitender Schulung bis zu zwei Jahre Durchführungszeitraum und 50.000 EUR Zuschuss
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie, wenn Sie zu der folgenden Gruppe gehören:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm BIG-Digital unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
- Beratungsprojekte zur Analyse der betrieblichen Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale zur Digitalisierung des Unternehmens.
- Digitalisierungsprojekte:
- zur Verbesserung von Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich Arbeitsabläufe oder Geschäftsbeziehungen (Organisationsinnovation) und
- zur Einführung bzw. Verbesserung von Methoden für die Produktion oder für die Erbringung von Leistungen (Prozessinnovation).
- Schulungsprojekte zur Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt.
Es sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Beratungsprojekte
- projektbezogene Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
- Implementierungsprojekte
- projektbezogene Personalausgaben (Arbeitnehmerbrutto zuzüglich 15 % davon zur Abgeltung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
- projektbezogenene Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt genutzt werden
- projektbegleitende Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch Dritte
- indirekte Ausgaben in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben
- Schulungsprojekt
- projektbezogene Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung des Personals im Zusammenhang mit dem Implementierungsprojekt
Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss für BIG-Transfer, BIG-FuE und BIG-EU den Primäreffektnach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” erfüllen.
Die Ergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugute kommen.
Die Projekte sollen die folgenden Durchführungszeiträume nicht überschreiten:
- kleiner/großer BIG-Transfer: bis zu sechs Monate,
- BIG-FuE und BIG-EU: bis zu zwölf Monate,
- BIG-Digital: bis zu sechs Monate für Beratung, 36 Monate für die Implementierung und sechs Monate für Schulung. Bei prozessbegleitenden Schulungsmaßnahmen sind Durchführungszeiträume bis zu 36 Monaten möglich.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com