Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für den kleinen BIG-Transfer bis zu 100% der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 EUR (nur einmalig möglich und nur bei einer ersten FuE-bezogenen Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung),
  • für den großen BIG-Transfer bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 EUR (mehrmals möglich, aber höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten),
  • für BIG-FuE bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 100.000 EUR (eine erneute Antragstellung ist nach Verwertung der Projektergebnisse aus der vorherigen Förderung möglich),
  • für BIG-Digital bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch für Beratung 50.000 EUR, für Implementierung 500.000 EUR und Schulung 50.000 EUR, für das Modul Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für das Modul Implementierung
  • für BIG-EU bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal 16.000 EUR als Leadpartner, andernfalls maximal 8.000 EUR bei einer Laufzeit von max. 12 Monaten.

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Das Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit von KMU. Dies betrifft u.a. folgende Inhalte:

  • Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen (BIG-Transfer),
  • wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben (BIG-FuE),
  • die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • den chancenreichen Zugang zur EU-Förderung (BIG-EU).

Das MWE-Förderprogramm BIG unterstützt Unternehmen bei folgenden Maßnahmen:

  • Auftrags-FuE zur Lösung wissenschaftlich-technologischer Aufgaben (kleiner und großer BIG-Transfer),
  • eigene FuE-Aktivitäten (BIG-FuE),
  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital),
  • Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU).

Voraussetzungen:

Der Antragsteller muss für BIG-Transfer, BIG-FuE und BIG-EU den Primäreffektnach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” erfüllen.
Die Ergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens zugute kommen.

Die Projekte sollen die folgenden Durchführungszeiträume nicht überschreiten:

  • kleiner/großer BIG-Transfer: bis zu sechs Monate,
  • BIG-FuE und BIG-EU: bis zu zwölf Monate,
  • BIG-Digital: bis zu sechs Monate für Beratung, 36 Monate für die Implementierung und sechs Monate für Schulung. Bei prozessbegleitenden Schulungsmaßnahmen sind Durchführungszeiträume bis zu 36 Monaten möglich.

Stand 20.12.2019

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Quelle Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

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