Betriebsmittelkredit RLP (Rheinland-Pfalz)

Art und Höhe der Förderung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

Kredithöchstbetrag: 5 Mio. Euro

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.

Die Hausbank legt den Zinssatz für die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer auf Basis einer Preisklasse auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Diese ergibt sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers (Bonität) und der für den Kredit gestellten Sicherheiten.

Laufzeitvarianten: bis 10 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr

Antragsberechtigte:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

 

Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Gefördert werden

  • mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf
  • Warenlager
  • Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.

Wo wird beantragt?

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

 

Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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