Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 (Bremen)
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Beratungskosten, maximal 5.000 EUR.
Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definitionder EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung
Das Land Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung.
Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
Voraussetzungen:
Bei dem Berater muss es sich um einen geprüften Unternehmensberater handeln.
Stand 20.12.2019
Quelle Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Förderdatenbank des BMWi
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