Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 (Bremen)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von bis zu 50% der externen Kosten
- Max. 5.000 € pro Projekt
- Förderfähige Kosten sind hierbei die Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung und Einführung von Strategien und Prototypen Arbeiten bis zu Prototypen, Muster, Strategie
- Kombination mehrerer Dienstleister im Projekt möglich
Was wird gefördert?
Beratungsprojekte mit ausgewählten Digitalisierungs-Experten aus der Region zur Ermittlung eines ersten Bedarfes oder der Initiierung eines Testprojektes. Typische Fragestellungen können z.B.sein:
- Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen
- Big-Data-Potentiale erkennen und nutzen
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
- Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
- Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
- Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
Grundsätze:
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
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2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
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4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
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5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
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6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
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8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
