Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 (Bremen)

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von bis zu 50% der externen Kosten
  • Max. 5.000 € pro Projekt

  • rderfähige Kosten sind hierbei die Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung und Einführung von Strategien und Prototypen Arbeiten bis zu Prototypen, Muster, Strategie

  • Kombination mehrerer Dienstleister im Projekt möglich

Was wird gefördert?

Beratungsprojekte mit ausgewählten Digitalisierungs-Experten aus der Region zur Ermittlung eines ersten Bedarfes oder der Initiierung eines Testprojektes. Typische Fragestellungen können z.B.sein:

  • Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen
  • Big-Data-Potentiale erkennen und nutzen
  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
  • Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
  • Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
  • Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte

Grundsätze:

  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH oder der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung GmbH
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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