BAG Förderprogramm Abbiegeassistenz-Systeme (nicht mautpflichtige Nutzfahrzeuge)
Die Richtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenz-Systemen wird derzeit überarbeitet. Den Starttermin für die Antragstellung in der Förderperiode 2020 gibt das Bundesamt für Güterverkehr, nach Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen, mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen bekannt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Dazu gehören bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen System- und externe Einbaukosten sowie bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen die Systemkosten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen werden in der Richtlinie geregelt.
Wer wird gefördert?
Unternehmen als Halter förderfähiger Kraftfahrzeuge. Dies sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Mit den Maßnahmen für den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen darf erst nach Antragstellung begonnen werden.