Erneuter Antragsstart BALM Umwelt und Sicherheit US (ehemals De-minimis DM)

Unverhofft kommt oft und in diesem Fall auch noch schneller als gedacht.
 
Kaum war die Pressemitteilung, vom Besuch des Bundesminister Dr. Volker Wissing im Bundesverkehrsministerium am 30.04.2024 veröffentlich, erfolgt schon die Umsetzung.

Das bisher nach 10 Tagen geschlossene „US“- Programm, ehemals „De-minimis“, öffnet erneut am Montag den 06.05.2024 mit zusätzlichen 30 Millionen Euro.

Weitere 30 Millionen Euro werden für die abgelehnten Erst- und Folgeanträge aus 2023 zur Verfügung gestellt.
Leider können bisher zu den erfolgten Bescheiden 2024 noch keine Verwendungsnachweise eingereicht werden. Das Verwendungsnachweisformular „US“2024 wurde noch nicht veröffentlicht.

Es können somit weitere Antragssteller im neuen Aufruf berücksichtigt werden

Die Antragsstellung soll solange offen bleiben bis der Betrag von 30 Mill. Euro verbraucht ist.

Für unsere Kunden können wir die Anträge in den ersten Tagen platzieren. Ein wichtiges Argument für die Zusammenarbeit mit Weick-Consulting, den die Betriebe können nicht immer zur geforderten Zeit Ressourcen zur Verfügung stellen, um den Antrag rechtzeitig zu stellen.

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Änderungen im Verfahren:

Die Kfz-Scheine werden erst mit dem Verwendungsnachweis eingereicht.

Die Positivliste wurde neu veröffentlicht. Jede Maßnahme hat nun eine Nummer, die entsprechend im Verwendungsnachweis eingetragen werden muss. Die Maßnahmen werden somit erst aus der Positivliste herausgesucht und dann per Dropdown im „Verwendungsnachweis“ ausgewählt. Die Zuordnung ist meist nicht eindeutig. Diese Aufgabe erledigen wir für Sie als unser Kunde, somit haben Sie Rechtssicherheit bei der Auswahl und der Verwendungsnachweis kann ohne Verzögerung ausgezahlt werden.

Alle Bestellungen und Abschlüssen von Verträgen für Lkw und Trailer/ Anhänger, Telematik-Dienstleistungen, LKW-Reifenservice können ab dem Tag der Antragstellung getätigt werden.

Die Durchführungsfrist von 5 Monaten erweitert sich um den Zeitraum „Antragstellung bis zum Tag an dem der Bescheid zugestellt wird“. Änderung zu 2023: die Lkw und Auflieger Ratenförderung wird umgestellt auf eine auf kaufbasierte Förderung. Es werden einmal die förderfähigen Ausgaben, wie beim Kauf, abgerechnet.

Bisherige Ratenförderungen werden umgestellt auf eine Einmalzahlung der auf kaufbasierten Werte, abzüglich des schon durch Raten abgerechneten Betrages.

Fälschlicherweise wird das Ende der Richtlinie am 30.06.2024 mit dem Ende der Durchführungsfrist verwechselt. Die Durchführungsfristen der noch zu erstellenden Bescheide werden erfahrungsgemäß im August / September enden. Eine Verlängerung der Durchführungsfrist für einzelne Maßnahmen ist möglich, wenn z.B. durch einen Lieferengpass nicht geliefert werden kann. 

Mehr Informationen zum Verfahren unter https://weick-consulting.de/foerderprogramme/balm-US-de-minimis/

Fragen hierzu ?

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Tel. 06203 6799 880

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