1.8 Aufwendungen für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands
Maßnahmennummer
1.8001
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Automatischer Leerlaufbegrenzer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
zur Kraftstoffeinsparung
Maßnahmennummer
1.8002
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Dynamische Motordrehmoment-Anpassung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.8003
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Getriebeleerlaufautomatik
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
bei Gefälle
Maßnahmennummer
1.8004
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Investitionsmehrausgaben für kranbare Trailer
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.8005
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Ladegerät zur Stromversorgung
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
des Fahrerhauses
Maßnahmennummer
1.8006
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Liftachse
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.8007
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Luftpress-Automatik
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
zur Reduktion des CO2-Ausstoßes
Maßnahmennummer
1.8008
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Rollwiderstands-Reduzierungssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.8009
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Solar Panel
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
zur Diesel-/Treibstoffunabhängigen Energiegewinnung
Maßnahmennummer
1.8010
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Start-Stopp-System
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.8011
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Umrüstung von Diesel-Lkw auf alternative Antriebe
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Bitte aufklappen
auf die Antriebe Elektro, Diesel-Hybrid, Plug-in Diesel-Hybrid (PHEV) und Wasserstoff Das Fahrzeug muss sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits im Bestand der antragstellenden Person befinden.
Maßnahmennummer
1.8012
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Verbrauchsmesssystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
mit Auswertung
Maßnahmennummer
1.8013
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Vollautomatisiertes Getriebe/Schaltsystem
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
Maßnahmennummer
1.8014
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Vor-/Nachlauflenkachse
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
–
1.9 Kauf, Miete und Lea- sing/Ersatzbeschaffung von lärm- /geräuscharmen, rollwiderstands- optimierten und runderneuerten Reifen
Maßnahmennummer
1.9001
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Montageausgaben Reifen
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
„Auf- und Abziehen“ der Gummireifen, Wuchten, Ventilwechsel, Radnabenreinigung; nur im Zusammenhang mit dem Erwerb förderfähiger Reifen
Maßnahmennummer
1.9002
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifen der Klasse A des externen Rollgeräusches und mit Kraftstoffeffizienzklasse A
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind 80% des Kaufpreises; die Zuwendung beträgt 80% dieser zuwendungsfähigen Ausgaben
Maßnahmennummer
1.9003
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifen der Klasse A des externen Rollgeräusches und mit Kraftstoffeffizienzklasse B
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind 70% des Kaufpreises; die Zuwendung beträgt 80% dieser zuwendungsfähigen Ausgaben
Maßnahmennummer
1.9004
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifen der Klasse A des externen Rollgeräusches und mit Kraftstoffeffizienzklasse C
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind 60% des Kaufpreises; die Zuwendung beträgt 80% dieser zuwendungsfähigen Ausgaben
Maßnahmennummer
1.9005
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifen der Klasse A des externen Rollgeräusches und mit Kraftstoffeffizienzklasse D oder E
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind 30% des Kaufpreises; die Zuwendung beträgt 80% dieser zuwendungsfähigen Ausgaben
Maßnahmennummer
1.9006
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifen der Klasse B oder C des externen Rollgeräusches und mit Kraftstoffeffizienzklasse A
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind 50% des Kaufpreises; die Zuwendung beträgt 80% dieser zuwendungsfähigen Ausgaben
Maßnahmennummer
1.9007
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifen der Klasse B oder C des externen Rollgeräusches und mit Kraftstoffeffizienzklasse B
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind 40% des Kaufpreises; die Zuwendung beträgt 80% dieser zuwendungsfähigen Ausgaben
Maßnahmennummer
1.9008
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Reifen der Klasse B oder C des externen Rollgeräusches und mit Kraftstoffeffizienzklasse C
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind 30% des Kaufpreises; die Zuwendung beträgt 80% dieser zuwendungsfähigen Ausgaben
Maßnahmennummer
1.9009
Beschreibung aus Maßnahmenkatalog
Runderneuerte Reifen
Beispiele für förderfähige überobligatorische Maßnahmen
Zuwendungsfähig sind 50% des Kaufpreises; die Zuwendung beträgt 80% dieser zuwendungsfähigen Ausgaben
Allgemeine Informationen zu BALM Umweltschutz und Sicherheit (US)
Antragsfristen
Die Anträge sind ab dem 05.02.2024 und bis zum 31.05.2024 zu stellen.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind alle gemeldeten Werk- und Güterkraftverkehre.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie ergibt sich aus dem Betrag von 2.000 € multipliziert mit der Anzahl der jeweils zum 01.12. eines jeden Jahres mautpflichtigen zugelassenen Nutzfahrzeuge auf das Unternehmen über 7,5 Tonnen. Die jährliche Zuwendung ist begrenzt auf maximal 33.000 € je Unternehmen (Unternehmensverbund). Für die Maßnahmen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 % gezahlt.
Was wird durch das Förderprogramm US gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten erhalten:
- fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Telematiksystemen)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Nutzen Sie unseren BALM Förderservice+ US Umweltschutz und Sicherheit ( vormals De-minimis) für die Antragstellung und Abruf der Fördermittel.
Ihr Plus bei Beantragung und Abruf der BALM Fördermittel
Wer erfolgreich Förderprogramme des Bundesamtes für Mobilität und Logistik (BALM) nutzen will, muss viele Hürden überwinden. Unser neuer „BALM-Förderservice-Plus“ bietet hier kompetente Hilfe.
Neben der vollständigen Bearbeitung der De-minimis und Aus- und Weiterbildungs-Programme des BALM bietet der neue Service auch die Antragsstellung für weitgehend ungenutzte Förderalternativen und Rechtshilfe bei Ablehnungsbescheiden.
Sichern Sie sich bis zu 33.000,- Euro Zuschuss vom Staat, für Anschaffungen in den Bereichen: Lkw-Reifen, Telematik,LKW Neukauf, Auflieger/ Hänger Neukauf.
Profitieren auch Sie von den BALM-Weiterbildungszuschüssen für Fahrertraining, Disponentenschulungen etc.
Berechnungsbeispiel „Wir machen das für Sie“
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Güterkraftverkehr- oder Werksverkehr-Unternehmen
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6 Lkw über 7,5 Tonnen und 10 Mitarbeiter
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Anträge für De-minimis, Aus- und Weiterbildung und EEN
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Zufließende Mittel für den Antragsteller ca. 18 300,- € pro Jahr
Im Vierteljahr für 450,- €, zzgl MwSt.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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