Das BALM hat auf seiner Homepage mitgeteilt, dass erst nach haushälterischer Genehmigung mit den Förderverfahren begonnen werden kann.

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Veröffentlicht auf der Homepage des BALM steht seit dem 20.12.2024, ohne weitere Aktualisierung seit dem 20.12.2024 (Stand 24.01.2025):

Förderprogramme „Ausbildung“, „Weiterbildung“, „Umweltschutz und Sicherheit“ und „Abbiegeassistenzsysteme“ Förderperiode 2025 – Antragsstart

In Anbetracht der politischen Entwicklungen der letzten Wochen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zum Starttermin der Förderprogramme „Ausbildung“, „Weiterbildung“, „Umweltschutz und Sicherheit“ und „Abbiegeassistenzsysteme“ des BALM erfolgen.


Die entsprechenden Vorbereitungen sind getroffen, abzuwarten ist die haushalterische Bestätigung.


Das BALM wird die Antragsformulare vorab mit einem Vorlauf von zwei Wochen in bewährter Weise im eService-Portal zur Verfügung stellen. Das BALM wird Sie auf der Homepage und im eService-Portal über etwaige Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Der genaue Zeitpunkt, ab dem die Antragstellung möglich sein wird, wurde noch nicht bekannt gegeben. Das BALM antwortet regelmäßig auf Anfragen, das keine Auskunft erteilt werden kann.

Laut der bisherigen Richtlinie können keine Maßnahmen, die vor Antragsstart begonnen wurden abgerechnet werden!


Die Unternehmen warten mit den Investitionen ab, um die Förderung nicht zu verpassen.

Das falsche Signal in der jetzigen wirtschaftlichen Situation.

Auch die neue US-Richtlinie 2025 wurde noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mindestens 14 Tage vor Antragsstart muss diese im Bundesanzeiger veröffentlicht sein.

Keine Vorabinformation oder sonstige Hinweise, sodass sich die Unternehmen auf die neuen Regelungen vorbereiten können.

Ebenfalls fehlen sämtliche Hinweise oder Informationen über Details wie die Maßnahmenliste 2025 und die Höhe des Förderbudgets pro Fahrzeug, insbesondere im Hinblick auf die Änderung, dass Fahrzeuge ab 3,501 Tonnen ab 2025 ebenfalls mit in den Antrag aufgenommen werden können, sind ebenfalls noch nicht veröffentlicht worden.

Nach der Haushaltssperre in den Jahren 2023/24 und der verkürzten Förderperiode 2024, (keine Folgeanträge möglich, wegen der Abstellung auf die im Juni 2024 auslaufende Förderrichtlinie) sollten die Probleme in 2025 mit neuer Richtlinie behoben werden. Warum keine Informationen zur Verfügung gestellt werden, obwohl die neue Richtlinie schon bereitsteht kann nur vermutet werden.

In der Förderperiode 2025 sollten Folgeanträge wieder möglich sein. Die Durchführungsfristen könnten über Folgeanträge verlängert werden. In 2024 waren Folgeanträge nicht möglich.


Andere Förderprogramme starten aber die BALM Programme nicht. Auch das ist unverständlich, ebenfalls wegen der nicht zur Verfügung gestellten Informationen seitens des BALM.

Denn den Haushältern steht die vorläufige Haushaltsführung, welche dieses Jahr bisher auf den Haushalt 2025 angewendet wird, als Mittel zur Verfügung, um das Förderprogramm zu starten.

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