Noch viel Geld für Weiterbildungsmaßnahmen vorhanden.

Im Förderprogramm Weiterbildung sind laut dem DSLV noch ausreichend Haushaltsmittel verfügbar. Da bislang die Inanspruchnahme der staatlichen Zuschüsse hier eher verhalten war, seien bereits Mittel in die Förderprogramme De-Minimis und Ausbildung umgeschichtet worden.

Antragssituation: Anträge werden innerhalb von wenigen Tagen mit einem Zuwendungsbescheid beschieden. Somit kann investitionssicher mit den Maßnahmen begonnen werden. Antragsfrist: 14.01. bis zum 02.12.2019. Es können jederzeit Anträge eingestellt werden.

Ein Weiterbildungszuschuss kann für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen wie z.B.“Führerscheinförderung“ für Fahrer die keine Grundqualifikation haben, wirtschaftliches Fahren, Sprachkurse, Fahrsicherheit und vieles mehr beantragt werden. Ein Weiterbildungszuschuss kann für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen wie z.B.“Führerscheinförderung“ für Fahrer die keine Grundqualifikation haben, wirtschaftliches Fahren, Sprachkurse, Fahrsicherheit und vieles mehr beantragt werden.

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