Innovationskredit 4.0 Bayern
Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU)
- Small MidCaps (Unternehmen, die weniger als 500 Mitarbeiter haben (Vollzeitäquivalent) und nicht unter die KMUDefinition fallen) mit einem Jahresumsatz (Konzern) von maximal
500 Mio. Euro - Neu gegründete Unternehmen
- Angehörige Freier Berufe
Ziel und Gegenstand der Förderung
Fördervoraussetzungen
• Ihr Vorhaben muss in Bayern durchgeführt und umgesetzt
werden
• Ihr Vorhaben ist technisch anspruchsvoll und mit einem erheblichen technologischen und
wirtschaftlichen Risiko verbunden
Was nicht gefördert wird:
Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sowie Vorhaben im Ausland können nicht gefördert werden.
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Art und Höhe der Förderung
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Kleine und mittlere
Unternehmen und
Freie Berufe
Darlehen Innovationskredit 4.0
Zinssatz: Zinsverbilligung durch den
Einsatz staatlicher
Haushaltsmittel aus dem Gewinn der LfA und die zinsgünstige Refinanzierung durch die KfW
Tilgungszuschuss: bis zu 2 %
Laufzeit: 5 bis 10 Jahre
Tilgungsfrei: 1 bis 2 Jahre
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Darlehensmindestbetrag: 25.000 Euro
Darlehenshöchstbetrag 7,5 Mio. Euro
pro Vorhaben:
Vorhabensmindestbetrag: –
Finanzierungsanteil bis zu 100 %
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Unternehmen und
Freie Berufe bis
500 Mio. Euro Umsatz
Universalkredit
Zinssatz: Vorzugskonditionen am
unteren Ende der Marktzinssätze
Tilgungszuschuss: –
Laufzeit: 3 bis 20 Jahre
Tilgungsfrei: 1 bis 2 Jahre bzw.
15 Jahre endfällig;
optional 0 Jahre
Darlehensmindestbetrag: 25.000 Euro
Darlehenshöchstbetrag
pro Vorhaben: 15 Mio. Euro
Vorhabensmindestbetrag: –
Finanzierungsanteil: bis zu 100 %
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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Fragen hierzu?
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Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com