DigitalStarter (Saarland)

Aktuell:

Die DigitalStarter-Förderrichtlinie tritt am 31.12.2022 außer Kraft, womit eine Antragsstellung ab dem 01.01.2023 nicht mehr möglich ist. Derzeit wird die DigitalStarter-Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, im Laufe des Jahres 2024 eine neue Förderrichtlinie verfügbar machen zu können.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bei kleinen Unternehmen 35% und bei mittleren Unternehmen 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 10.000 EUR je Antragsteller.
Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.
Der Zuschuss kann innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms jedem Antragsteller nur einmal gewährt werden.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland.

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

  • Ausgaben für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software),
  • Ausgaben für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere für notwendige Hard- und Software,
  • die mit den v.g. Ausgaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme,
  • Ausgaben für die in Verbindung mit (1) und (2) notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

 

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung

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