Digitalprämie (Berlin)

Aktuelle Information zum Programm

Die für das Jahr 2023 im Förderprogramm Digitalprämie Berlin zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro sind ausgeschöpft. Wir bitten um Verständnis, dass deshalb keine Anträge mehr angelegt, weiterbearbeitet oder eingereicht werden können.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, mindestens jedoch 2 Mio. EUR und maximal 6 Mio. EUR.
Das Darlehen ist mit einer Haftungsfreistellung in Höhe von 60% für die Hausbank verbunden.
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit.

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

  • Start-up Unternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • größere Mittelstandsunternehmen (mit weniger als 3.000 Beschäftigten)
  • Freiberufler

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin. Die Laufzeit des geförderten Projektes beträgt 3 bis 10 Jahre.

Wer wird nicht gefördert?

Von einer Finanzierung ausgeschlossen sind u.a. Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, Eisen- und Stahlindustrie, Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Mit den Fördermitteln unterstützt die Investitionsbank Berlin Anwendungen von Industrie 4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service.

Im einzelnen werden gefördert:

  • Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
  • dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten
  • sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service (Industrie 4.0)

 

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

Fragen hierzu?

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Tel. 06203 6799 880,

E-Mail: info@weick-consulting.com

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