Der Stichtag für den Nachweis der förderfähigen Fahrzeuge, für die Förderperiode 2018, zur Ermittlung des Förderhöchstbetrages in den Förderprogrammen Sicherheit und Umwelt “ De-minimis“ und Weiterbildung, ist der 01.12.2017.

Stichtagsregelung kurz erklärt:
– Es gelten alle Fahrzeuge, die am 01.12.2017 auf den Antragssteller zugelassen sind.
Keinen Einfluss auf das Förderbudget 2018, haben Fahrzeuge, die vor oder dem 01.12.2017
auf den Antragssteller zugelassen oder vom Antragssteller abgemeldet wurden.
Weiter können Fahrzeuge die vom 01.12.2017 bis zum Tag der Antragsstellung zugelassen wurden, mit in den Antrag aufgenommen werden. ( Wichtig geändert )
Beachten Sie somit, dass genau am 01. Dezember 2017 die meisten Fahrzeuge auf Sie als Antragssteller zugelassen sind.

Antragsstart für das De-minimis Förderprogramm, Förderperiode 2018, ist der 8. Januar.
De-Minimis 2018. Automatisiert, wie jedes Jahr, werden wir für Sie als unser Kunde, in den ersten Antragstagen, nach dem Start ab dem 08. Januar 2018, den Erst-Antrag einstellen. Somit können Sie mit Investitionen ab dem 15. Januar 2018 sicher beginnen.
Laut Verbandsinformation, plant das BAG plant schon Ende Januar 2018 mit dem Versenden der Zuwendungsbescheide.
In den meisten Fällen überschneiden sich – falls Sie noch nicht die vollständige Zuwendungssumme abgerufen haben – die Zuwendungszeiträume 2017/2018. Der Abruf wird, optimiert von uns, auf die jeweiligen Zuwendungsbescheide eingereicht.

Weiterbildung 2017. Hier endet die Antragsmöglichkeit am 30.11.2017.
Weiterbildung 2018. Ab dem 15.01.2018 ist mit dem Start der neuen Antragsperiode „Weiterbildung“ zu rechnen.
Eine Vorplanung für die Monate Januar und Februar 2018 ist somit erforderlich.
Über unseren BAG Förderservice+ Vertrag übernehmen wir diese Aufgabe in Abstimmung mit dem BAG für Sie.
Denn ab Zusendung des Zuwendungsbescheides „Weiterbildung“ ist die Durchführung vier Monate möglich.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Verwendungsnachweise für das Förderjahr 2017 einzureichen. Hierzu benötigen Sie einen Zuwendungsbescheid,
mit einer Durchführungsfrist, die noch nicht beendet ist.

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