Aktuelle Termine zu BAG Förderprogrammen

BAG De-minimis 2019 (Förderung der Sicherheit und Umwelt)

BAG De-minimis 2019 (Förderung der Sicherheit und Umwelt)
Das Bundesverkehrsministerium hat die Verbände der Güterverkehrsbranche über den aktuellen Verfahrensstand seiner Förderung für Unternehmen mit Lkw informiert. 244,6 Millionen €, von den zugesagten 252 Millionen € wurden schon in Bescheiden bewilligt und 118,9 Mio. € ausgezahlt. (davon aber nur 34,8 Mio. € für Anträge aus 2019).
Bei De-Minimis dagegen sind nach BWVL-Angaben somit die bereitgestellten Mittel durch Anträge zwar quasi ausgeschöpft, also in Bescheiden gebunden, es sei aber davon auszugehen, dass nicht alle zugesagten Gelder durch Verwendungsnachweise abgerufen werden, so dass es voraussichtlich zu einer weiteren Förderrunde kommen werde.

Das Bundesverkehrsministerium informierte auch darüber, dass eine Kürzung der Mittel über 50 Millionen € in 2020 beschlossen wurde.
Die Gründe : Die Mittel wurden in den letzten Jahren nicht komplett abgerufen. Jedes Jahr würden 25 % der Harmonisierungsmittel nicht abfließen.
Ob die Mittel nun tatsächlich gekürzt werden, liegt nach dem Beschluss des Bundeskabinetts noch an der Zustimmung des Parlaments, welches im November 2019 darüber entscheidet.
Es wird außerdem eine verkürzte Durchführungsfrist angestrebt. Nicht abgerufene Mittel sollen so schneller wieder neu in Bescheiden zur Verfügung gestellt werden können.
Die Verbände wünschen eine Möglichkeit der Überbuchung der Fördertöpfe, um den Mittelabfluss zu verbessern.

Antragssituation: Automatisiert wurde für Sie – als unser Kunde – ein Folgeantrag gestellt, wenn Sie das Förderbudget noch nicht ausgeschöpft haben.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Antragsdatum des Folgeantrages keine Rechnungen mehr mit Datum vor dem Einstelldatum des Folgeantrages eingereicht werden können. Hinweis: Auch Bestellungen von Zugfahrzeugen über 7,5 Tonnen und Auflieger bitte einreichen, so dass wir diese aktivieren können für den nächsten Durchführungszeitraum.

Antragsfrist: Erstanträge und Folgeanträge können bis zum 30.09.2019 gestellt werden. Diese haben dann eine 5-monatige Durchführungsfrist, d.h. im September gestellte Erst- und Folgeanträge reichen Ihnen dann bis Anfang 2020.
Durchführung: Nach Einstellung des Erst- oder Folgeantrages endet nun die Durchführungs- und Nachweisfrist nach 5 Monaten, ab dem Zugangstermin des Bescheides. Dies wäre bspw. bei den Folgeanträgen, von Ablauf Juni/Juli, der Dezember 2019.

Änderungen bei den Maßnahmen:
Über die Positivliste 2019 ergeben sich mehr förderfähige Maßnahmen in 2019. Es müssen auch weiterhin die Förderrichtlinien beachtet werden.

Bei der Förderung von, der Sicherheit/Komfort und Umwelt dienenden, Einbauten in Zugfahrzeuge und Trailer, können nun auch Mietkaufverträge komplett, und nicht nur ratenanteilig, gefördert werden.

Voraussichtliche Änderungen der Reifenförderung für das Förderjahr 2020.
Es werden nur noch 3PMFS-Reifen für Trailer mit 80 % gefördert.
Alle auf SZM oder Maschinenwagen montierte Reifen, können nur noch nach Schallwelle und Energieeffizienzklasse gefördert werden.

Reifenförderung bisher in 2018:
Auf angetriebenen Achsen, Förderung nur nach Schallwelle und Energieeffizienzklasse. Förderquote von effektiv 24 % bis 64 %.
Auf allen anderen Achsen werden 3PMFS / Bergpiktogramm-Reifen mit 80 %, gefördert.
Weiter werden auf allen Achsen runderneuerte Reifen mit effektiv 40 % Zuschuss gefördert.

Reifenförderung: Neu für 2019:
Auf allen Achsen der angetriebenen Einheit, Förderung nur nach Schallwelle und Energieeffizienzklasse. Förderquote von effektiv 24 % bis 64 %.
Auf allen anderen Achsen werden 3PMFS / Bergpiktogramm-Reifen mit 80 %, gefördert.
Weiter werden auf allen Achsen runderneuerte Reifen mit effektiv 40 % Zuschuss gefördert.