BAFA - Förderprogramm - Unternehmensberatung - Förderung unternehmerischen Know-hows

Das BAFA bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Förderziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMU zu steigern und Arbeitsplätze zu sichern.

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst folgende bisherigen Programme zusammen:

  • „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“
  • „Gründercoaching Deutschland“
  • „Turn-Around-Beratung“
  • „Runder Tisch“

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Antragsbedingungen für BAFA-Förderprogramm

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:

Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)

Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

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    Was wird gefördert?

    Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

    Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

    Spezielle Beratungen von Unternehmen, die

    • von Frauen geführt werden.
    • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
    • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
    • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
    • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
    • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

    Die Beratung von Unternehmen in Schwierigkeiten kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

    Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

    Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

    Welche Unternehmen werden gefördert?

    Junge Unternehmen – nicht länger als 2 Jahre am Markt

    Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro – Fördersatz 50 % – max. Zuschuss 2.000 Euro

    Bestandsunternehmen ab drittem Jahr nach Gründung

    Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro – Fördersatz 50 % – max. Zuschuss 1.500 Euro

    Unternehmen in Schwierigkeiten

    Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro – Fördersatz 90 % – max. Zuschuss 2.700 Euro

    Die Fördersätze beziehen sich auf alte Bundesländer.

    Fragen hierzu?

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    Tel. 6203 67 99 88 0
    E-Mail: info@weick-consulting.com