Abmilderung von Folgen durch Corona COVID 19 über Liquiditätsaufbau
Die Programme stehen ab dem 23.03.2020 auch Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch
die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Konkret heißt dies, dass
alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition
waren, einen Kredit beantragen können.
Falls Sie zu großzügig beantragt haben, können Sie den Betrag, den Sie nicht abgerufen haben, innerhalb von
6 Monaten kostenfrei zurückgeben.
Erst dann fallen Bereitstellungszinsen an.
Die Regelungen gelten erst ab dem 23.03.2020 ! Wenn Sie Kreditanfragen vor diesem Datum gestellt haben, müssen Sie diese erneut stellen, mit dem Hinweis, dass jetzt neue Bedingungen gelten.
1. KfW-Sonderprogramm 2020 – etablierte und junge Unternehmen
(KfW-Unternehmerkredit (037/047)
2.ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)):
KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.
Für große Unternehmen (037) bis zu 80 % Risikoübernahme
Für kleine und mittlere Unternehmen (047) bis zu 90 % Risikoübernahme
Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
Sie können je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw.
12 Monate bei großen Unternehmen oder
50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Die aktuellen Zinssätze finden Sie auf der Produktseite der KFW.
3.KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)
Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.
4.KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50 % der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten. Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf25 % des Jahresumsatzes 2019 oderdas doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate. Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken von der KfW refinanziert werden.
Des Weiteren gibt es noch Angebote der Landesförderinstitute
Einzelheiten sind bei den Förderinstituten der Länder zu erfragen.
Weitere Informationen sind auch über die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums erhältlich.
Bürgschaften
Für wirtschaftlich gesunde Unternehmen können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 1,25 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder, beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig.
Quelle: Website des BMWi
KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen.
Unsere Leistungen für Sie für einen Kreditantrag:
– Durchsicht der vorzulegenden Unterlagen und ggf. Ergänzung
– ggf. Erarbeitung einer kurzen Planung für 2020
– Vorschlag geeigneter Förderprogramme
– Formulierung einer Finanzierungsanfrage
– Prüfung der Finanzierungsangebote
Fragen hierzu ?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 4202410,
E-Mail: bag-abrechnung@weick-consulting.com