Förderung CO2-armer, schwerer Nutzfahrzeuge 2018, (Gas – LNG, CNG und LPG) Elektro und Wasserstoff.
Bitte beachten Sie auch in diesem Förderverfahren, dass vor Antragsstellung keine Bestellung ausgeführt werden darf.
Gefördert wird die Anschaffung von Fahrzeugen mit einem Mindest-GG von 7,5t:
– Zuschuss (Compressed Natural Gas –CNG) beträgt pro Fahrzeug 8.000 Euro
– Zuschuss für Flüssig-Erdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG) beträgt pro Fahrzeug 12.000 Euro
– Zuschuss für Elektroantrieb, bis einschließlich 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, beträgt pro Fahrzeug 12.000 Euro.
– Zuschuss für Elektroantrieb, ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, beträgt pro Fahrzeug 40.000 Euro.
Falls Sie jetzt schon konkrete Anschaffungspläne haben, setzen Sie uns bitte kurzfristig in Kenntnis.
Die Antragsstellung, Beratung und Abwicklung des Förderverfahrens, ist für Sie, als unser Kunde, in unserer Beratungsgebühr enthalten.
Weiter können Sie die Einbauten des Lkws, im Bereich Sicherheit und Umwelt, über das De-minimis Programm des BAG subventionieren lassen, wie zum Beispiel Aeropaket, Fahrerassistenzsysteme, Fahrersitz usw.
Fragen hierzu ?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 4202410,
E-Mail: info@weick-consulting.com