Förderung CO2-armer, schwerer Nutzfahrzeuge 2018, (Gas – LNG, CNG und LPG) Elektro und Wasserstoff. 
 
Bitte beachten Sie auch in diesem Förderverfahren, dass vor Antragsstellung keine Bestellung ausgeführt werden darf. 
 
Gefördert wird die Anschaffung von Fahrzeugen mit einem Mindest-GG von 7,5t:
– Zuschuss (Compressed Natural Gas –CNG) beträgt pro Fahrzeug 8.000 Euro
– Zuschuss für Flüssig-Erdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG) beträgt pro Fahrzeug 12.000 Euro
– Zuschuss für Elektroantrieb, bis einschließlich 12 Tonnen</b> zulässiges Gesamtgewicht, beträgt pro Fahrzeug 12.000 Euro.
– Zuschuss für Elektroantrieb, ab 12 Tonnen</b> zulässiges Gesamtgewicht, beträgt pro Fahrzeug 40.000 Euro.
 
– Maximal darf der Zuschuss pro Fahrzeug 40 % der Anschaffungskosten nicht überschreiten,
– Höchstförderung pro Unternehmen, pro Förderjahr, 500.000 Euro,
– nach Zustellung des Förderbescheides muss innerhalb von 2 Monaten ein Kauf- / Leasing- / Mietkaufvertrag nachgewiesen werden, sonst wird der Bescheid wieder aufgelöst,
– nach Zulassung muss spätesten nach 2 Monaten die Verwendung für die Auszahlung eingereicht werden,
– 4 Jahre Haltedauer müssen nachgwiesen werden, sonst muss anteilig zurückgezahlt werden,
– keine Doppelförderung möglich, falls andere Förderungen schon beantragt wurden,
– Anträge können ganzjährig gestellt werden
 
Falls Sie jetzt schon konkrete Anschaffungspläne haben, setzen Sie uns bitte kurzfristig in Kenntnis.
Die Antragsstellung, Beratung und Abwicklung des Förderverfahrens, ist für Sie, als unser Kunde, in unserer Beratungsgebühr enthalten.

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