Rechtshilfe bei Ablehnungsbescheid

Was tun wenn der Antrag abgelehnt wird?

Auch wenn ein Antrag zunächst abgelehnt werden sollte, z.B. weil die eingereichte Maßnahmen nicht förderfähig ist oder ein anderer Ablehngrund der Auszahlung oder der Bescheiderstellung im Wege steht, ist längst nicht alles verloren.

Im Widerspruchsverfahren kann geklärt werden, ob die Maßnahme nicht doch gefördert werden kann.

Die Kosten für das Widerspruchsverfahren sind im BAG F+ oder unseren anderen Leistungsverträgen enthalten.

Durch unsere über 10-jährige Erfahrung in der Durchführung von Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren im Verwaltungsrecht haben wir ein umfangreiches Spezialwissen gewonnen, das eine Erfolgsaussicht schon früh genau abschätzen lässt.

Viele Ablehnungen lassen sich schon im Widerspruchsverfahren erfolgreich klären.

Falls es nicht zu einer Klärung kommt, muss Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Da im Verwaltungsprozess der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, ist davon auszugehen, dass das Gericht Licht ins Dunkle bringen wird. Ein solches Verfahren wird nur dann angestrebt, wenn die Erfolgsaussichten als positiv eingeschätzt werden. Hier können wir auf Basis vieler durchgeführten Gerichtsverfahren schnell eine Einschätzung vornehmen.

Sie haben Ablehnbescheide oder Teilablehnungen erhalten?

Kathrin Simons Juristin

Unsere Juristin berät Sie gerne!

Kathrin Simons
kathrin.simons@weick-consulting.com
Tel: 06203-6788 884