Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie jederzeit vor diesem Datum angepasst werden kann, um aktuellen rechtlichen, finanziellen oder inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Was wird gefördert?
Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch externe Berater
Umsetzungskonzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
- Beschaffung von mindestens fünf reinen batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
- Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
- Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeuges der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Für die Antragsberechtigten:
- natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer
- Personengesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
beträgt die Förderhöhe maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro für Konzepte
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Erstellung des Konzeptes muss neutral und unabhängig erfolgen und konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen enthalten. Zudem muss es auf die individuellen Belange oder die Situation am Standort der Zuwendungsempfängerin beziehungsweise des Zuwendungsempfängers eingehen.
Die Konzepterstellung hat durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
Pro Antragsberechtigtem und verbundenen Unternehmen ist ein Konzept pro Kalenderjahr förderfähig.
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem GkG NRW und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben, dürfen im Rahmen der Verwertung der Ergebnisse keine wirtschaftliche Aktivität planen und keine Leistungen an einem Markt anbieten, zum Betrieb von Ladeinfrastruktur oder eines Carsharing-Angebotes mit kommunalen Fahrzeugen. Auch eine exklusive Bereitstellung der Ergebnisse an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen muss ausgeschlossen sein.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen
2. Vorschläge zur optimalen Mittelausnutzung
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen „Was ist förderfähig und was nicht“
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise ausfüllen
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
