Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Hinweis:
Als Einzelunternehmen (Gewerbetreibende) ist ein Gewerbeschein zum Betrieb einer Erneuerbaren-Energien-Anlage (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) als Nachweis für die Antragsberechtigung nicht ausreichend.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2027 außer Kraft. Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie jederzeit vor diesem Datum angepasst werden kann, um aktuellen rechtlichen, finanziellen oder inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Was wird gefördert?
Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Ladeeinrichtung, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- dazugehörige Kommunikationssysteme
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses
- Strominfrastruktur bis zum Stellplatz inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
- maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt,
- bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Die Ladeinfrastruktur ist nur an Stellplätzen für Beschäftigte förderfähig. Die Nutzung der Ladepunkte durch Dienstfahrzeuge, die den Beschäftigten zur (teilweisen) privaten Nutzung überlassen werden, ist ebenfalls zulässig. Es muss sichergestellt werden, dass geförderte Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Beschäftigte diesen während der jeweiligen üblichen Arbeitszeit zur Verfügung steht. Außerhalb der jeweiligen üblichen Arbeitszeit (zum Beispiel an arbeitsfreien Tagen oder abends nach der Arbeitszeit) darf die Ladeinfrastruktur auch anderen Nutzenden zur Verfügung gestellt werden. Ladeinfrastruktur für Beschäftigte an privaten Stellplätzen, wie zum Beispiel an deren Wohngebäude, ist nicht förderfähig.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammt beziehungsweise die Stromerzeugungsanlage eine Mindestnennleistung aufweisen muss.
Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch ein Fachunternehmen unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen
2. Vorschläge zur optimalen Mittelausnutzung
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen „Was ist förderfähig und was nicht“
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise ausfüllen
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
