Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3
Die Antragstellung ist bis zum 16.10.2024 um 23:59 Uhr möglich!
Was wird gefördert?
Mehrausgaben für den Erwerb oder für das Leasing von emissionsfreien Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3:
- LKW mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 12 und 18 Tonnen
- LKW mit zulässiger Gesamtmasse über 18 Tonnen
- Sattelzugmaschinen
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung:
- bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben – Förderhöchstbetrag 300.000 Euro pro Fahrzeug (bei Leasing maximal bis zur Höhe der Leasingsonderzahlung)
- Förderhöchstbetrag je eigenständigem und verbundenen Unternehmen / Partnerunternehmen maximal 500.000 Euro
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 2.000 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
- Das zu fördernde Fahrzeug muss in Nordrhein-Westfalen zugelassen werden.
- Das zu fördernde Fahrzeug muss mehr als 50 Prozent der Jahresfahrleistung in Nordrhein-Westfalen erbringen.
- Je nach Fahrzeugkategorie müssen die zu fördernden Fahrzeuge während der Zweckbindungsfrist eine Mindestdurchschnittsfahrleistung pro Jahr erbringen.
- Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass das zu fördernde Fahrzeug für mindestens sechs Jahre in Betrieb ist. Die Mindestbetriebsdauer (72 Monate) gilt als Zweckbindungsfrist.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie beziehungsweise im Aufruf zur Antragseinreichung.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- privatwirtschaftliche Unternehmen mit Standort in Nordrhein-Westfalen
- kommunale Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind mit Standort in Nordrhein-Westfalen
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.