
BW-e-Trucks BW-e-Trucks Förderung der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen: N2 und N3
Das können Sie finanzieren:
- kaufen oder leasen neue vollelektrisch betriebene Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3.
- Sie rüsten Nutzfahrzeuge der EG Fahrzeugklasse N2 und N3 um, hin zu emissionsfrei eingestuften Fahrzeugen.
- Sie lassen das Elektro-Nutzfahrzeug in Baden-Württemberg zu und verkehren mindestens für 3 Jahre überwiegend dort.
- Sie können die BW-e-Trucks Förderung in Höhe von insgesamt maximal 2 Mio. Euro erhalten.
Das können Sie nicht finanzieren:
- Die Förderung kleiner Nutzfahrzeuge der Klasse N1 ist ausgeschlossen.
- Eigenleistungen, insbesondere eigene Personalkosten, können in diesem Programm nicht gefördert werden.
- Kauf, Leasing und Miete von Ladeinfrastruktur werden in diesem Programm nicht gefördert.
- Auch Betrieb, Wartung und sonstige laufende Kosten können in diesem Programm nicht gefördert werden.
Antragsberechtigt:
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufleute
- Freiberufler:innen
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
- Kommanditgesellschaften
- Offene HandelsgesellschaftenAktiengesellschaften
- Partnerschaftsgesellschaften
- Genossenschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG);
- Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften
- selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts;
- eingetragene Vereine;
- Voraussetzung ist eine Betriebsstätte/Niederlassung in Baden-Württemberg.
Fördergegenstand:
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Der Fördersatz beträgt bei Großunternehmen und kommunalen Unternehmen 30 % der Mehrkosten bzw. Investitionskosten. Der Zuschuss ist je Fahrzeug bei der EG-Fahrzeugklasse N2 auf 30.000 Euro und bei N3 auf 60.000 Euro begrenzt.
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Bei mittleren Unternehmen werden bis zu 50 % der Mehrkosten bzw. Investitionskosten gefördert. Der maximale Zuschuss je Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2 beträgt 40.000 Euro. Für N3 beträgt der maximale Zuschuss je Fahrzeug 100.000 Euro.
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Bei kleinen Unternehmen werden bis zu 60 % der Mehrkosten bzw. Investitionskosten gefördert. Der maximale Zuschuss je Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasse N2 beträgt 50.000 Euro. Für N3 beträgt der maximale Zuschuss je Fahrzeug 120.000 Euro.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen
2. Vorschläge zur optimalen Mittelausnutzung
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen „Was ist förderfähig und was nicht“
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise ausfüllen
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
