BW-e-Trucks – Förderung der Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen über 3,5t
Die Fördergrundsätze treten am 15.11.2024 in Kraft und am 31.12.2027 außer Kraft.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3
Klasse N2: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis höchstens 12 Tonnen;
Klasse N3: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen.
Eine Förderung kleiner Nutzfahrzeuge der Klasse N1 wird ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Kleine Unternehmen bis 49 Tätige Personen und
- einen Jahresumsatz /Jahresbilanzsumme bis bis 10 Mill. EUR Umsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
- Förderquote bis zu 60% der Mehrkosten.
- Förderbetrag N2 Max. 50.000€
- Förderbetrag N3 Max. 120.000€
Mittlere Unternehmen bis 249 Tätige Personen und
- einen Jahresumsatz /Jahresbilanzsumme bis 50 Mill. EUR Umsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
- Förderquote bis zu 50% der Mehrkosten
- Förderbetrag N2 Max. 40.000€
- Förderbetrag N3 Max. 100.000€
Großunternehmen über 249 Tätige Personen und
- einen Jahresumsatz /Jahresbilanzsumme über 50 Mill. EUR
- Förderquote bis zu bis zu 30% der Mehrkosten
- Förderbetrag N2 Max. 30.000€
- Förderbetrag N3 Max. 60.000€
Wer kann einen Antrag stellen?
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufleute
- Freiberufler:innen
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
- Kommanditgesellschaften
- Offene Handelsgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Partnerschaftsgesellschaften
- Genossenschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG);
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?
- Das emissionsfreie Nutzfahrzeug muss innerhalb von 18 Monaten ab Datum des Zuwendungsbescheids neu beschafft und zugelassen werden
- Das emissionsfreie Nutzfahrzeug muss überwiegend (mind. 50%) in Ba-
den-Württemberg verkehren und in Baden-Württemberg auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein - Das emissionsfreie Nutzfahrzeug muss während der gesamten Zeit der
Zweckbindung in Benutzung sein. Dies muss durch jährliche Rückmeldung von Kilometerständen eigenständig nachgewiesen werden.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
- 1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
- 2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
- 3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
- 4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
- 5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
- 6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
- 7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
- 8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.