
ptj Förderung von Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Übersicht der Förderaufrufe
Aufruf A: Nicht-öffentlich (Nur für KMU)
- Antragsfrist: 05.06. bis 30.09.2026 (solange Mittel verfügbar).
- Zielgruppe: Ausschließlich KMU nach EU-Definition.
- Verfahren: Windhundprinzip (Reihenfolge des Eingangs entscheidet).
- Förderhöhe: Festbetrag von 500 € pro kW.
- Umsetzung innerhalb von 24 Monaten
- Start: Freitag, 05.06.2026, 10:00 Uhr!
Maximale Fördersumme bei De-min 300.000. Bei AGVO bis zu 1 Mio.
Aufruf B: Nicht-öffentlich (Alle Unternehmen)
- Antragsfrist: 26.05. bis 07.07.2026.
- Zielgruppe: Alle wirtschaftlich tätigen Personen/Organisationen (auch Großunternehmen).
- Verfahren: Wettbewerb basierend auf der Wirtschaftlichkeit (Anträge mit der geringsten Förderintensität pro kW wird bevorzugt).
- Maximale Förderung: 500 €/kW.
- Mehrere unselbstständige Standorte können in einem Antrag zusammengefasst werden.
- Höchstgrenze: 5 Mio. € pro Antrag.
Aufruf C: Öffentlich Ladeinfrastruktur
- Antragsfrist: 26.05. bis 07.07.2026.
- Zielgruppe: Alle juristischen und natürlichen Personen.
- Verfahren: Wettbewerb mit Bewertung nach:
- Förderintensität (70 %)
- Lage an AFIR-Standorten (20 %)
- Angebot eines Durchleitungsmodells (10 %)
- Besonderheit: Mindestens 1.500 kW pro Standort im Gesamtnetz erforderlich, davon mindestens ein Ladepunkt mit ≥ 350 kW. Alle anderen Ladepunkte mind. 100 kW.
- Mindestens 3.600 kW pro Standort im Kernnetz erforderlich, davon mind.zwei Ladepunkte mit
- größer 350 kW. alle anderen Ladepunkte mind. 100 kW.
Höchstgrenze: 5 Mio. € pro Antrag (verbundene Unternehmen max. 30 Mio. €).
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen
2. Vorschläge zur optimalen Mittelausnutzung
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen „Was ist förderfähig und was nicht“
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise ausfüllen
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
