BW-e-Nutzfahrzeuge Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1 bis N3

Förderbeginn war am 1. November 2022
Die Antragsfrist für diese Förderung endet am 30. November 2024!

Was wird gefördert?

  • Unterhaltungs- und Betriebskosten von neuen Elektro-Nutzfahrzeugen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
  • Ebenfalls können die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb von umgerüsteten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen bezuschusst werden

Wie viel Förderung gibt es?

Die Fördersumme ist gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob Sie zusätzlich von einer Bundesförderung profitieren oder nicht.

EG-Fahrzeugklasse

  • N1 mit Bundesförderung 2.000€, ohne Bundesförderung 4.000€
  • N2 mit Bundesförderung 20.000€, ohne Bundesförderung 30.000€
  • N3 mit Bundesförderung 50.000€ ohne Bundesförderung 60.000€

Bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Gefördert werden Fahrzeuge, die ab dem 1. November 2022 angeschafft werden
  • Die Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse N1, N2 und N3 dürfen höchstens 3 Sitzplätze aufweisen.
  • Bei den Fahrzeugklassen N2 und N3 ist ein Rechtsabbiegeassistent Zuwendungsvoraussetzung.
  • Pro Antragsteller/in sind maximal 50 Fahrzeuge förderfähig.
  • Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre, bei Leasing entsprechend der jeweiligen Leasingdauer, auf den Antragssteller zugelassen und überwiegend in Baden-Württemberg im Einsatz sein.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen/innen, Einzelkaufmänner/frauen, Freiberufler/innen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Fragen hierzu?

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Tel.
06203 6799 880,
E-Mail:
info@weick-consulting.com

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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