bayern-innovativ :
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

  • Laufzeit: 29.09.2025, 10:00 Uhr – 31.10.2025, 16:00 Uhr

Was wird gefördert?

  • Fördergegenstand: Förderfähig ist die Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Einzelheiten zur Förderfähigkeit ergeben sich aus der Förderrichtlinie sowie dem Förderaufruf.

Förderhöhe: Gefördert wird der Aufbau mit 40% (Fördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Deckelung (maximale Förderung) orientiert sind an der maximalen Ladeleistung bzw. der Art des Netzanschlusses:

KMU-Bonus: Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhöht sich der Fördersatz um 10 Prozentpunkte.

Ladepunkte:

< 100 kW max. 10.000 € je Ladepunkt

  • >= 100 kW und < 500 kW max. 20.000 € je Ladepunkt

    >= 500 kW max. 60.000 € je Ladepunkt


Fördersatz für Netzanschluss:

  • Niederspannungsnetz: max. 10.000 €

    Mittel- oder Hochspannungsnetz: max. 75.000 €

    Pufferspeicher:

    Zur Reduzierung von Netzlasten werden Pufferspeicher ab mind. 100 kWh extra berücksichtigt, sofern diese explizit im Lade-/Lastmanagement der Ladeinfrastruktur integriert sind und die Ladeinfrastruktur an ein Niederspannungsnetz angeschlossen ist. Bei der Integration entsprechender Pufferspeicher erhöht sich die Deckelung für den Netzanschluss auf 75.000 €. Die Kosten für Pufferspeicher zählen zum Netzanschluss und werden wie folgt berücksichtigt:

    Interne Pufferspeicher: Bei internen Pufferspeichern, deren Kosten aufgrund der Systemintegration nicht explizit bekannt sind, erhöht sich die Förderung für den Netzanschluss um 250 € je Speicherkapazität in kWh

    Externe Pufferspeicher: Bei externen Pufferspeichern, deren Kosten explizit bekannt sind, gilt der gleiche Fördersatz wie für Ladepunkte.

    Förderbonus: Bei der Umsetzung eines „innovativen Zusatzkriteriums“ gem. Förderrichtlinie wird ein zusätzlicher Bonus von 10% der förderfähigen Kosten gewährt, maximal jedoch 20.000 €.

    Förderobergrenzen: Die maximale Förderung pro Antrag liegt bei 250.000 €.
    Ein Antragsteller erhält über alle Förderanträge in diesem Aufruf maximal 500.000 €.

    Sonstige Voraussetzungen:

    -Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte

    -Mindestbetriebsdauer 3 Jahre

    -Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorgaben

    -Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn sowie eine Kumulierung von Fördermitteln ist nicht gestattet.

    -Die Förderung basiert auf der „allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung“ der EU (AGVO)

    -Weitere Details siehe Förderrichtlinie bzw. Förderaufruf

Fragen hierzu?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel.
06203 6799 880,
E-Mail:
info@weick-consulting.com

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

    Angebotsanfrage zur Fördermittelberatung

    Kostenfrei und unverbindlich. Wählen Sie den bequemsten Weg zu den Ihnen zustehenden Fördermitteln - fragen Sie hier Ihr unverbindliches Angebot an.

    Angebot anfordern

    Infos über Fördermittelservices