bayern-innovativ :
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

  • Laufzeit: 02.06.2025, 10:00 Uhr – 04.07.2025, 16:00 Uhr

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme. In diesem Aufruf sind mindestens 1 Schnell-Ladepunkt (maximal 2) bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte (maximal 20) pro Standort aufzubauen. Bei Misch-Ladeinfrastrukturen (Normal- und Schnell-Ladepunkte) muss mindestens eine der vorherigen Untergrenzen umgesetzt werden, wobei die Obergrenzen für Normal- und Schnell-Ladepunkte immer einzuhalten sind.

    Zuwendungsfähige Ausgaben für den Netzanschluss sind nur als Ergänzung zu einer Ladepunkt-Förderung förderfähig.

    Nicht förderfähig sind u.a. reine Planungs- und Beratungsleistungen, Eigenleistungen, Betriebskosten sowie Kosten für den Neubau des Parkplatzes selbst.

Fördersatz für Ladepunkte:

  • Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
  • Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt

Fördersatz für Netzanschluss:

  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz: 40 %, max. 10.000 € je Standort
  • Anschluss an Niederspannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt: 40 %, max. 20.000 € je Standort
  • Anschluss an Mittelspannungsstromnetz: 40 %, max. 20.000 € je Standort

Voraussetzungen:

  • Öffentlich zugängliche Ladestation
  • Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladensäulenverordnung


Wer kann einen Antrag stellen:

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Nicht förderfähig sind zudem Ladepunkte, zu deren Aufbau der Antragsteller vertraglich bzw. rechtlich verpflichtet ist, die ohnehin entstehen sollen (keine „Mitnahmeeffekte“) oder die aus vertraglichen bzw. rechtlichen Gründen vom Antragsteller nicht umgesetzt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise Ladepunkte,

  • die von Netzbetreibern aufgrund von §7c EnWG nicht entwickelt, verwaltet oder betrieben werden dürfen.
  • zu deren Aufbau sich Autohäuser, Werkstätten oder Tankstellen im Rahmen einer Markenbindung verpflichtet haben.
  • die durch rechtliche Vorgaben aufzubauen sind (z.B. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz).

Bewilligungsverfahren:

Anträge, die die Voraussetzungen der Zusatzkriterien erfüllen, werden bevorzugt bewilligt. Im Rahmen der verfügbaren Wirtschaftsmittel werden diese Anträge in der Reihenfolge der Anzahl der Zusatzkriterien bewilligt. Bei der gleichen Anzahl an Zusatzkriterien werden die Anträge nach dem Datum der digitalen Antragseinreichung bearbeitet. Die Erfüllung der im Antrag angegebenen Zusatzkriterien ist verpflichtend. Die Nichteinhaltung der Zusatzkriterien kann zum Widerruf des Zuwendungsbescheids bzw. Rückforderung der Fördermittel führen.

Fragen hierzu?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel.
06203 6799 880,
E-Mail:
info@weick-consulting.com

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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