Förderung CO2-armer, schwerer Nutzfahrzeuge
(Gas- LNG, CNG und LPG) Elektro und Wasserstoff
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Antriebsart des Fahrzeugs und seinem zulässigen Gesamtgewicht.
- Zuschuss Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas –CNG, bis zu 500 km Reichweite) beträgt pro Fahrzeug 8.000 Euro.
- Zuschuss für Flüssig-Erdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG, bis zu 1.500 km Reichweite) beträgt pro Fahrzeug 12.000 Euro.
- Zuschuss für Elektroantrieb, bis einschließlich 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, beträgt pro Fahrzeug 12.000 Euro.
- Zuschuss für Elektroantrieb, ab 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, beträgt pro Fahrzeug 40.000 Euro.
- Maximal darf der Zuschuss pro Fahrzeug 40 % der Anschaffungskosten nicht überschreiten.
- Höchstförderung pro Unternehmen und Förderjahr sind 500.000 Euro.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit folgenden Antrieben: Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG), Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG) oder Elektroantrieb, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Fahrzeuge mit Elektroantrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 EmoG sind reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Förderfähig sind ausschließlich serienmäßige Neufahrzeuge.
Wer wird gefördert?
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Antragstellung keine Bestellung ausführen dürfen.
Weitere Anforderungen des Förderprogramms an den Antragsteller:
- nach Zustellung des Förderbescheides muss innerhalb von 2 Monaten ein Kauf- / Leasing- / Mietkaufvertrag nachgewiesen werden, sonst wird der Bescheid wieder aufgelöst,
- nach Zulassung muss spätestens nach 2 Monaten die Verwendung für die Auszahlung eingereicht werden,
- die Zweckbindungsfrist beträgt 4 Jahre; diese Haltedauer muss nachgewiesen werden, im anderen Falle muss anteilig zurückgezahlt werden
- es ist keine Doppelförderung möglich, falls andere Förderungen schon beantragt wurden,
- Anträge können ganzjährig gestellt werden (Laufzeit des Programms ist aktuell auf 31.12.2020 begrenzt)
Fragen hierzu?
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Tel. 06203 4202410,
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