Digitalisierungsbonus (Thüringen)

Förderzweck

Was wird gefördert

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem:
  • Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung

  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion

  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme

  • Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES

  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens

  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung

  • Einführung eines digitalen Abbilds

  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck

  • Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen

  • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:
  • Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung

  • Einführung projektbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware

  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen

  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:
  • Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes

  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informationssicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Zielgruppe

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler.

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne Ziffer 2.2. der Richtlinie Thüringen-Invest gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

Folgende Bereiche sind von der Förderung ausgeschlossen:
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

  • Nebenerwerbsunternehmen

  • Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand (Beteiligung ab 25 Prozent)

  • Unternehmen, an deren Förderung kein öffentliches Interesse besteht

  • eingetragene Vereine, auch wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten

  • Bauträger

  • Flughafeninfrastruktur

  • Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung

  • Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur sowie des Bergbaus

  • Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes soweit bei der Herstellung/ Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind

  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen

  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

  • rechts- und wirtschaftsberatende Unternehmen und Freiberufler

  • großflächige Einzelhandelsvorhaben (Verkaufsraumfläche > 800 qm (gilt nicht für die Branche Handel mit Kraftfahrzeugen)
Dienstleistungen, die nicht unternehmensnah erbracht werden, sind u. a.:
  • Vermittler- bzw. Maklergewerbe (z. B. Reisebüros, Agenturen, Immobilienbüros)

  • im medizinischen/sozialen Bereich tätige Unternehmen und Freiberufler

  • Unternehmen der Freizeitwirtschaft (z. B. Diskotheken, Spielhallen, Fitnesscenter, Saunen, Solarien, Reiseveranstalter, Eventmanagement)

  • Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

  • Backshops (mit Ausnahme von Filialen klassischer Bäckereihandwerksbetriebe)

  • Callcenter

  • Detekteien

  • Gastgewerbe

  • Personenbeförderung

Weitere Voraussetzungen (Auszug):
  • Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden und zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen.

  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).

  • Das Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.

Förderhöhe

Wie viel wird gefördert

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

Die förderfähigen Aushaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind
  • Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software

  • Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister

Ausgaben für die Intergration eines Produkt-Konfigurators oder von Anwendungen/Tools für Big-Data-Analysen in unternehmenseigene Webseiten können als förderfähig anerkannt werden, sofern sie ein Bestandteil eines Vorhabens in die Digitalisierung von Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen sind und ein nicht unerheblicher Digitalisierungsfortschritt aufgezeigt wird.

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

Nicht förderfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für
  • die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung

  • Eigenleistungen

  • Schulung von Beschäftigten
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter

  • reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete System

  • Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern verwandte Personen, Ehepartner der Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden.
  • die Anschaffung von bereits allgemein gebräuchlicher digitaler Grundausstattung, z.B. Standard-Hardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Fax, Scanner, Beamer oder Bildschirme

  • herkömmliche Webseiten und Webshops zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe
  • herkömmliche Online-Marketing-Maßnahmen, wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing

  • Einführung von Social-Media-Kommunikationskonzepten, etc.

Ebenfalls nicht gefördert werden Ausgaben/Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig bzw. anteilig bezuschusst wurden bzw. werden.

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