BAG-Förderung von Berufskraftfahrer-Ausbildungsverhältnissen

Neue Regelung! Dem Antrag auf Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen ist eine vom Antragsteller und dem potenziellen Auszubildenden unterschriebene Absichtserklärung, gemäß dem amtlichen Muster der Bewilligungsbehörde, beizufügen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin. Pro Ausbildungsverhältnis werden pauschal 50.000 Euro als Aufwendungen anerkannt.

Fristen zur Antragstellung: Die Antragsfrist beginnt am 14. Januar und endet am 02.November eines jeden Jahres. Wenn der Start oder das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt sich der Termin entsprechend auf den folgenden Werktag.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Bezugsgröße ist die max. Pauschalförderung für Ausbildungsverhältnisse von 50.000 €.

Bei kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte oder der Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz übersteigt nicht 10 Mio. EUR) 70%:

15.190 € nach dem 1. Jahr
10.640 € nach dem 2. Jahr und
9.170 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 35.000 €.


Bei mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte oder ein Jahresumsatz von unter 50 Mio.Euro oder die Jahresbilanz übersteigt nicht 43 Mio. EUR) 60%:

13.020 € nach dem 1. Jahr
9.120 € nach dem 2. Jahr und
7.860 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 30.000 €.


Bei großen Unternehmen 50%:

10.850 € nach dem 1. Jahr
7.600 € nach dem 2. Jahr und
6.550 € nach dem 3. Jahr
in der Summe 25.000 €.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Werk-oder Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter schweren Nutzfahrzeugen sind.  Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge,deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Für die Antragsstellung reicht ein Fahrzeug über 7,5 t.
Bewilligungen über die Förderung betrieblicher Ausbildungsverhältnisse stehen unter der auflösenden Bedingung, dass der Abschluss eines
Ausbildungsvertrages zum/zur Berufskraftfahrer-in, innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Zuwendungsbescheides, in Form einer Kopie des wirksam abgeschlossenen Ausbildungsvertrags nachgewiesen wird.
Wird die Zuwendung für mehrere Ausbildungsverhältnisse in einem Zuwendungsbescheid gewährt, so erfasst die auflösende Bedingung nur die nicht rechtzeitig nachgewiesenen Ausbìldungsverhältnisse. Die Pauschalbeträge werden gleichmäßig auf die betroffenen Ausbildungsmonate verteilt.
Die Teilverwendungsnachweise sind jeweils innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres, für die absolvierten Ausbildungsmonate des vorangegangenen Kalenderjahres, vorzulegen.
Der letzte Teilverwendungsnachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Ausbildungsende vorzulegen.
Anträge zur Förderung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer akzeptiert das BAG außerdem nur noch, wenn eine vom Ausbildungsbetrieb, und dem potenziellen Auszubildenden, unterschriebene Absichtserklärung vorliegt.

Nachdem das BAG über den Antrag entschieden hat, hat das Unternehmen demnach zwei Monate Zeit, um eine Kopie des Ausbildungsvertrages, und des Eintrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, vorzulegen.

Erläuterung Ablauf:

  1. Absichtserklärung vom Auszubildenden, und gegebenenfalls Eltern (falls noch nicht volljährig), unterschreiben lassen.
  2. Antrag zur Förderung mit Absichtserklärung zum BAG senden.
  3. Ausbildungsvertrag schließen (unterschreiben lassen)! Das Ausbildungsvertragsdatum darf nicht vor dem Einstelldatum des Antrages beim BAG und muss auch nach dem Unterschriftsdatum der Absichtserklärung liegen (sonst ist es ja keine Absichtserklärung mehr).
    Ausbildungsvertrag an die IHK übermitteln.
  4. Nach Bescheidzustellung vom BAG an den Antragsteller (Empfangsdatum), ist innerhalb von 8 Wochen der unterschriebene Ausbildungsvertrag und das Eintragungsschreiben der IHK an das BAG zu versenden.

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