Hier nochmals der Überblick, welche Technologien wie gefördert werden.
- Wärmepumpen: – mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
- Biomasseanlagen (z.B. Holzpellets): – mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
- Solarkollektoranlagen: – mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
- EE- und Gas-Hybridheizungen: – mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
- „Renewable ready“-Gasbrennwertheizungen: – mit bis zu 20% der förderfähigen Kosten.
Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Achtung: der Austausch von Ölheizungen, für die eine Austauschpflicht nach Energieeinsparverordnung besteht, ist nicht mehr förderfähig. Inwieweit eine Ölheizung unter die Austauschpflicht fällt, erfährt der Betreiber von fachkundigen Stellen wie dem Schornsteinfeger. Die Austauschpflicht alter Heizkessel wird in § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden der EnEV 2014 geregelt.
Hier finden Sie im Detail das BAFA Förderprogramm Erneuerbare Energien.
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