NRW.BANK Innovationskredit (Nordrhein-Westfalen)

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
Der Mindestkredit beträgt 25.000 EUR.
Für höhervolumige Vorhaben ist eine Unterstützung durch die NRW.BANK Konsortialfinanzierung möglich.
Bei Unternehmen ist für Investitionsdarlehen ab 125.000 EUR optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR sowie
  • Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.

Unternehmen aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sowie der Fischerei/Aquakultur sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

  • die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
  • die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren sowie
  • die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren.

Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche

  • die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
  • die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder
  • die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren

zum Ziel haben.

Förderdarlehen können für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern beantragt werden:

  • Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen,
  • Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen,
  • betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten,
  • Lizenzerwerbe,
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • erste Messeteilnahmen.

Umsatzsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Voraussetzungen:

Es muss sich um Investitionsvorhaben handeln, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Investitionen sollen in zukunftsweisenden Technologiefeldern wie z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnologien, Neue Materialien, Medizintechnik, Umwelt, Energie, Biotechnologie, Verkehr, Logistik, Micro-/Nano- und Optotechnologien erfolgen.
Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Reine Ersatzinvestitionen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. EUR ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens darzulegen.
Unternehmen in Schwierigkeiten, Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Stand 23.12.2019

Quelle NRW.Bank und Förderdatenbank

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