Mittelstand innovativ – Innovations- und Digitalisierungsgutschein (Nordrhein-Westfalen)

AKTUELL:

Voraussicht wird es keine Systemöffnung in diesen Teilprogrammen zum 01.03.2024 geben.

Es werden keine Anträge möglich sein.

Über die nächste Systemöffnung oder etwaige Änderungen finden Sie hier:

https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40%, bei kleinen Unternehmen bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch

  • 10.000 EUR für den Innovationsgutschein B und den Digitalisierungsgutschein A,
  • 15.000 EUR für den Innovationsgutschein F+E und den Digitalisierungsgutschein B.

Jedes Unternehmen kann innerhalb von zwei Jahren zwei Förderbausteine in Anspruch nehmen, sofern sie aufeinander aufbauen.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung

Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Innovationsgutscheine werden gewährt für:

  • Innovationsgutschein B: externe wissenschaftliche Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation oder zur Bearbeitung von arbeits- oder organisationsbezogenen Fragestellungen,
  • Innovationsgutschein F+E: externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten.

Digitalisierungsgutscheine werden gewährt für:

  • Digitalisierungsgutschein A – Analyse und Bewertung: Status quo-Analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen („Digitalisierungscheck”) oder Erfassung des Grades der IT-Sicherheit,
  • Digitalisierungsgutschein B – Befähigung und Umsetzung: Durchführung innovativer Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen.

Fördervoraussetzungen

Die Wahl des Auftragnehmers (Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen) muss bei der Antragstellung erfolgt sein, Verträge dürfen jedoch erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins abgeschlossen werden.
Das Projekt muss innerhalb eines Jahres ab Zustellung des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein.
Reine Investitionsvorhaben sowie die Anschaffung von Hardware, bereits erhältlicher Software sowie Software-Lizenzen sind nicht förderfähig. Supportmaßnahmen sind zeitlich auf den Durchführungszeitraum beschränkt.

Stand 23.12.2019

Quelle Projektträger Jülich und Förderdatenbank

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

 

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

 

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

 

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

 

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

 

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

 

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung

Fragen hierzu?

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