Hamburg-Kredit Wachstum (Hamburg)

Art und Höhe der Förderung:

Vorhaben bis zu 750.000 € (bzw. 1,5 Mio € in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Die möglichen Laufzeiten betragen

  • bei Investitionsfinanzierungen bis zu zehn Jahre feste Zinskonditionen
  • bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahre feste Zinskonditionen

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg,
  • freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten),
  • Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten,
  • die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand

Mitfinanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für

  • Alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Betriebsmittel inklusive Warenlager zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss mindestens einen vollständigen Jahresabschluss vorlegen können.
Das Unternehmen muss innovativ sein und das geförderte Vorhaben muss mindestens einem der definierten Förderkriterien des Europäischen Investitionsfonds (EIF) entsprechen.
Die Investition muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Was nicht gefördert wird

Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Treuhandkonstruktionen sowie Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb).

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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