Innovationsprämie (Sachsen)

Art und Höhe der Förderung

Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.

Pro Kalenderjahr können bis zu zwei InnoPrämien gewährt werden. Die Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 40 000 Euro pro Kalenderjahr.

Das Projekt soll grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern.

Wer wird gefördert – Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (auch Handwerksbetriebe), der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

Der Freistaat Sachsen fördert die Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

  • Fremdleistungen
  • Ausgaben für externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkts-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, z.B. Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen), Durchführbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik
  • Ausgaben für externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten im Sinne technischer Unterstützung und Technologietransferdiensten, die überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit, Laborleistungen
  • Vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung

Nicht zuwendungsfähig sind

  • Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software,
  • betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (z.B. Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung) sowie
  • Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten.

Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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