Digitalbonus (Thüringen)

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Was wird gefördert? – Ziel und Gegenstand der Förderung

Die Förderung hat das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen,
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie
  • Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit.

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

 

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Fördervoraussetzungen

  • Ihr Vorhaben muss zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Betriebsprozess beziehungsweise Produkt- und Dienstleistungsportfolio oder der Informationssicherheit Ihres Unternehmens führen.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Thüringen durch.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.
  • Sie beginnen Ihr Vorhaben kurzfristig und beenden es innerhalb eines Jahres.

Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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