NRW.BANK zinsgünstiges Darlehen Digitalisierungskredit (Nordrhein-Westfalen)
Art und Höhe der Förderung
- Förderart: Ratendarlehen
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel
- Höchstbetrag: 10 Mio. €
- Laufzeiten Ratendarlehen:
- 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
- 5, 7 und 10 Jahre bei 1 optionalen Tilgungsfreijahr
- Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
- Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
- Auszahlung: 100%
- Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
- Sicherheiten: banküblich
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
- Unternehmen1,
- Stiftungen,
- Angehörige der freien Berufe.
1 erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen
Was wird gefördert – Ziel und Gegenstand der Förderung
Sie können ein zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erhalten.
Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren wie z.B.:
- Integration von digitalen Schnittstellen/Workflows zur medienbruchfreien Datendurchgängigkeit über verschiedene IT-Systeme zur vollumfänglichen Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktions- und Dienstleistungssysteme; auch mit Lieferanten und Kunden,
- Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen etc.) oder
- Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen, Vernetzung von Geräten, Neueinbindung von Hardware.
Digitale Produkte und Leistungen wie z.B.:
- Aufbau von digitalen Plattformen (Software),
- Entwicklung produkt-/leistungsbegleitender Software und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.) oder
- Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen.
Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
- Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
- Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
Voraussetzungen:
- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Nicht gefördert werden:
- Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen und Zinsanpassungen
- Fremdvermietung von Immobilien
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren können nicht gefördert werden. Erstinvestitionen im Rahmen der Gründung sowie reine Ersatzinvestitionen sind somit von einer Förderung ausgeschlossen.
- Wenn die oben unter Antragsteller(in) genannten Gruppen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Abs. 4 lit. a] AGVO)
- Vorhaben, die lediglich eine Baumaßnahme umfassen
Leistungen des Weick Consulting Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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