Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in (Nordrhein-Westfalen)
Wie wird gefördert?
- Förderart: Zuschuss
- Förderhöhe:
- max. 48.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt wird
- max. 33.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn bereits 1 bis max. 5 Personen mit Hochschulabschluss beschäftigt werden
- Förderdauer: 2 Jahre
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
- Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon 5 mit akademischem Abschluss, und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent/in einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
Die MID-Assistenz unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
- Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen
- Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren
- Einstellungen von Werkstudenten, von Personen, die Anteile an dem Unternehmen besitzen oder deren Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner an dem Unternehmen oder dessen Geschäftsführer sind
- routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Die Förderung erfolgt für ein bestimmtes, in sich abgeschlossenes Vorhaben. Sie erläutern, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren (weiter-)entwickelt werden soll und welche Anforderungen dafür an die MID-Assistenz gestellt werden.
- Der Hochschulabschluss Ihrer bzw. Ihres neuen Angestellten liegt bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als 2 Jahre zurück.
- Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses beträgt 24 Monate, eine Probezeit ist möglich.
- Es wird ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mind. 30.000 € gezahlt.
- Im Zeitpunkt der Antragstellung ist die Einstellung noch nicht erfolgt.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
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2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
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4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
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5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
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6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
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8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com
