Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Assistent/in (Nordrhein-Westfalen)
Wie wird gefördert?
- Förderart: Zuschuss
- Förderhöhe:
- max. 48.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt wird
- max. 33.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn bereits 1 bis max. 5 Personen mit Hochschulabschluss beschäftigt werden
- Förderdauer: 2 Jahre
Wer wird gefördert – Antragsberechtigte
- Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, davon 5 mit akademischem Abschluss, und Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent/in einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
Die MID-Assistenz unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
- Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen
- Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren
- Einstellungen von Werkstudenten, von Personen, die Anteile an dem Unternehmen besitzen oder deren Familienmitglieder ersten oder zweiten Grades Anteilseigner an dem Unternehmen oder dessen Geschäftsführer sind
- routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Die Förderung erfolgt für ein bestimmtes, in sich abgeschlossenes Vorhaben. Sie erläutern, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren (weiter-)entwickelt werden soll und welche Anforderungen dafür an die MID-Assistenz gestellt werden.
- Der Hochschulabschluss Ihrer bzw. Ihres neuen Angestellten liegt bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als 2 Jahre zurück.
- Die Mindestdauer des Beschäftigungsverhältnisses beträgt 24 Monate, eine Probezeit ist möglich.
- Es wird ein Jahresbruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteile von mind. 30.000 € gezahlt.
- Im Zeitpunkt der Antragstellung ist die Einstellung noch nicht erfolgt.
Leistungen des Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com