Innovationsfinanzierung 4.0 (Baden-Württemberg)
AKTUELL: Bessere Konditionen für KMUs ab 15.01.2024: Die L-Bank erhöht die Zinsverbilligung und die Tilgungszuschüsse in den Förderschwerpunkten innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben und innovative Geschäftsmodelle.
Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:
Gefördert werden
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- innovative Vorhaben
- Digitalisierungsvorhaben
- Innovative Unternehmen
- Innovative Geschäftsmodelle
Art und Höhe der Förderung:
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.
Neben der Zinsverbilligung kann die L-Bank einen Tilgungszuschuss gewähren.
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Finanzierungsanteil:
-Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
–Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
-In der Regel 10.000 Euro
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Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
-5 Millionen Euro (für KMU)
-Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu
7,5 Millionen Euro
Antragsberechtigte:
Gefördert werden neu gegründete und etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
Angehörige freier Berufe.
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-Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und
-Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
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Voraussetzungen:
-Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
-Sie planen ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt.
-Oder: Sie richten Ihr Unternehmen mit einem neuen Geschäftsmodell neu am Markt aus.
-Oder: Ihr Unternehmen gilt als innovatives oder schnell wachsendes Unternehmen gemäß den Programmbestimmungen
-Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.
-Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition.
-Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.
Leistungen des BAG Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen.
2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.
4. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.
6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 679 980,
E-Mail: info@weick-consulting.com