Innovationsfinanzierung 4.0 (Baden-Württemberg)

AKTUELL: Für Darlehenszusagen ab dem 20.02.2025 können Sie den neuen ERP (European Recovery Programme) -Förderzuschuss der KfW beantragen.

Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:

Gefördert werden:

  • Sie möchten Ihr innovatives Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen finanzieren.
  • Sie führen ein Digitalisierungsvorhaben durch und möchten die anfallenden Kosten finanzieren.
  • Sie benötigen Kapital für die Entwicklung und Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells.
  • Sie möchten ein Projekt zur Entwicklung oder Einführung einer KI-Technologie oder eines KI-basierten Geschäftsmodells finanzieren.
  • Als innovatives Unternehmen haben Sie unabhängig von einem konkreten Projekt Kapitalbedarf.

Art und Höhe der Förderung:

Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.

Neben der Zinsverbilligung kann die L-Bank einen Tilgungszuschuss gewähren.

Finanzierungsanteil:

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

  • In der Regel 10.000 Euro

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

  • 5 Millionen Euro (für KMU)
  • Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro
  • Sondertilgung: für Zusagen ab 20.02.2025 in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen (Ausnahme: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung im Förderschwerpunkt Innovative Unternehmen).

Antragsberechtigte:

  • Gefördert werden neu gegründete und etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe.
  • Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und
  • Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro

Voraussetzungen:

  • Als innovatives Unternehmen haben Sie unabhängig von einem konkreten Projekt Kapitalbedarf.
  • Sie planen ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt oder ein KL (Künstliche Intelligenz) -Projekt
  • Oder: Sie richten Ihr Unternehmen mit einem neuen Geschäftsmodell neu am Markt aus.
  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als innovatives oder schnell wachsendes Unternehmen gemäß den Programmbestimmungen
  • Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.

  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition.
  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.

Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.

2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.

4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.

5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.

7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

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Tel.
06203 6799 880,
E-Mail:
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