Innovationsfinanzierung 4.0 (Baden-Württemberg)
AKTUELL: Für Darlehenszusagen ab dem 20.02.2025 können Sie den neuen ERP (European Recovery Programme) -Förderzuschuss der KfW beantragen.
Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:
Gefördert werden:
- Sie möchten Ihr innovatives Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen finanzieren.
- Sie führen ein Digitalisierungsvorhaben durch und möchten die anfallenden Kosten finanzieren.
- Sie benötigen Kapital für die Entwicklung und Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells.
- Sie möchten ein Projekt zur Entwicklung oder Einführung einer KI-Technologie oder eines KI-basierten Geschäftsmodells finanzieren.
- Als innovatives Unternehmen haben Sie unabhängig von einem konkreten Projekt Kapitalbedarf.
Art und Höhe der Förderung:
Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.
Neben der Zinsverbilligung kann die L-Bank einen Tilgungszuschuss gewähren.
–Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 Euro
–Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- 5 Millionen Euro (für KMU)
- Bis zu 25 Millionen Euro (für Nicht-KMU), im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro
- Sondertilgung: für Zusagen ab 20.02.2025 in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen (Ausnahme: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung im Förderschwerpunkt Innovative Unternehmen).
Antragsberechtigte:
- Gefördert werden neu gegründete und etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe.
- Sie beschäftigen weniger als 250 Personen und
- Sie haben entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
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Voraussetzungen:
- Als innovatives Unternehmen haben Sie unabhängig von einem konkreten Projekt Kapitalbedarf.
- Sie planen ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt oder ein KL (Künstliche Intelligenz) -Projekt
- Oder: Sie richten Ihr Unternehmen mit einem neuen Geschäftsmodell neu am Markt aus.
- Oder: Ihr Unternehmen gilt als innovatives oder schnell wachsendes Unternehmen gemäß den Programmbestimmungen
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Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.
- Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition.
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Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.
Leistungen des BALM Förderservice+ Vertrages in der Übersicht
1. Revisionssichere Anträge erstellen, US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
2. Vorschläge und Abfrage der Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter – Anträge ausfüllen und versenden.
3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des US (De-minimis) Programms.
4. Sicherer Abruf der Fördergelder über Auswertungen der eingereichten Rechnungen und der noch verfügbaren Fördergelder.
5. Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.
6. Verwendungsnachweise US (De-minimis) und Aus- und Weiterbildung ausfüllen und versenden.
7. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.
8. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.
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Fragen hierzu?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail!
Tel. 06203 6799 880,
E-Mail: info@weick-consulting.com