Innovationsfinanzierung 4.0 (Baden-Württemberg)
AKTUELL: Für Zusagen ab 03.02.2020 gelten höhere Tilgungszuschüsse in den Förderschwerpunkten Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben und Innovative Geschäftsmodelle. Für Innovative Unternehmen und für größere Unternehmen werden Tilgungszuschüsse eingeführt. Dazu wird der Förderzuschuss, den die KfW im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit für ihre Darlehen gewähren würde, in einen gleich hohen Tilgungszuschuss umgewandelt. So können Unternehmen bei der L-Bank mit einem einzigen Förderantrag die KfW- und L-Bank-Förderung in voller Höhe erhalten.
Die Förderung erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:
Gefördert werden
- innovative Vorhaben,
- Digitalisierungsvorhaben sowie
- die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle.
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, in der Regel jedoch max. 5 Mio. EUR für KMU und bis zu 25 Mio. EUR für Nicht-KMU.
Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 10.000 EUR.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten im Programmschwerpunkt „Innovative Geschäftsmodelle” einen Tilgungszuschuss von 1% des Bruttodarlehensbetrags.
Stehen ausreichende Kreditsicherheiten nicht zur Verfügung, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder bei der L-Bank beantragen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Mio. EUR zuständig, die L-Bank für Beträge über 1,25 Mio. EUR.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, größere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern ihr Jahresumsatz 500 Mio. EUR nicht übersteigt und sie sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Angehörige der Freien Berufe.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Innovationsvorhaben müssen neue oder substanziell verbesserte Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen entwickeln, die für das antragstellende Unternehmen neu sind.
Als Digitalisierungsvorhaben gelten Vorhaben zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Produkten, Projekte zur Entwicklung und Implementierung von Digitalisierungsstrategien und -konzepten sowie Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Digitalisierungsvorhaben müssen für das Unternehmen eine Neuheit darstellen und mindestens einem der in der Anlage genannten Bereiche zuzuordnen sein.
Innovative Geschäftsmodelle müssen eine Neuausrichtung der Antragsteller gegenüber ihren Kunden beziehungsweise auf dem Markt zum Ziel haben und die Entwicklung bzw. Einführung innovativer Geschäftsmodelle, insbesondere zur Anpassung an neue Wertschöpfungsketten, zum Gegenstand haben (sieheAnlage).
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, der Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
Stand 03.04.2019
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