Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ

Art und Höhe der Förderung

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
  • Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro

Antragsberechtigte – Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert

  • 1. Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  • 2. Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit
  • Eine Förderung nach 2. ist jedoch nur in Kombination mit einer Förderung nach 1. zulässig

Das fördern wir nicht

  • Anschaffungen einer IKT-Grundausstattung
  • Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs
  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, wenn sie nicht zu einem deutlichen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen führen und keinen hohen Innovationsgehalt aufweisen oder nicht zur Verbesserung der IT-Sicherheit führen

Förderungsvoraussetzungen

Bedingungen

  • Kriterien Förderwürdigkeit Anhand des folgenden Kriterienkatalogs prüfen wir Ihre Förderwürdigkeit:
    • 1. den Digitalisierungsgrad im Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung (wie steht das Unternehmen im Moment da, welche Technologien werden genutzt, gibt es eine Digitalisierungsstrategie etc.)
    • 2. die erwarteten Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die innerbetrieblichen Ressourcen (Kosten-/Zeiteinsparung, Vereinfachung von Abläufen, Steigerung der Wertschöpfung, Umsatzsteigerung, Produktivitätssteigerung)
    • 3. die erwarteten Auswirkungen auf das Unternehmen (innovative Produktentwicklung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Steigerung des Digitalisierungsgrads, Innovationsfähigkeit, Entwicklung eines neuen Geschäftsmodels)
    • 4. der besondere Innovationsgehalt der Maßnahme (Einsatz neuer Technologien, Nutzung von KI, Prozess- und Organisationsinnovationen, innovativer Lösungsansatz)

 

Leistungen des BAG Förderservice+ Vertrages in der Übersicht

1. Revisionssichere Anträge erstellen.

2. Vorschläge und Abfrage der Maßnahmen- Anträge ausfüllen und versenden.

3. Vorschläge für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms.

4.  Newsletter-Infodienst über neue Fördermöglichkeiten und geänderte Gesetzeslage.

5. Verwendungsnachweise ausfüllen und versenden.

6. Verwalten und prüfen der Auszahlungsbescheide.

7. Gegebenenfalls Widerspruch durch unsere Rechtsabteilung.

Fragen hierzu?

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