BAG Weiterbildung 2019: Erweiterung förderfähige Maßnahmen
E-Learning und Blended-Learning
Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning
(zeitgleiche virtuelle Verknüpfung von Lehrgangsteilnehmern und Dozenten) und Blended Learning (Mischform aus E-Learning und realer Begegnung von Weiterbildungsteilnehmern und Dozenten) sind förderfähig.
Neben den sonstigen Fördervoraussetzungen muss auch bei Fernseminaren
– das Lehrgangspersonal die Qualifikationen nach Nr. 4.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– der Verwendungsnachweis die Maßgaben von Nr. 7.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– eine nachweisbare, gleichzeitige virtuelle Präsenz des Lehrgangspersonals und der Weiterbildungsteilnehmer gegeben sein.
Zusatzqualifikation geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)
Die Weiterbildungsmaßnahme „Zusatzqualifikation geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)“ ist unter der Maßnahmenkategorie „2.4 Fahrsicherheit“ (nicht BKrFQG) förderfähig.
Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben
Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben von Lkw, wie CNG (Erdgas), LNG (Flüssigerdgas), Elektro, sind unter der Maßnahmenkategorie „2.1 Wirtschaftliches Fahren“ (nicht BKrFQG) förderfähig.
Unser Expertenteam an Fördermittelberatern steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie 11 Jahre Spezialwissen aus dem BAG Förderverfahren auch für Ihre Anträge.
Referenzen
„Warum wir uns für Weick Consulting entschieden haben?
Fehler in der Antragsstellung 2010 und 2011 haben uns erhebliches Geld gekostet. Die Fehler entstanden bei der Antragsstellung sowie bei den Verwendungsnachweisen. Meine Mitarbeiter und ich waren mit der Komplexität der Förderrichtlinien und der ständigen Änderungen schnell überlastet. Unsere Aufgaben fordern uns jetzt schon genug. Seit nunmehr 8 Jahre sehen wir entspannt der nächsten Förderrunde entgegen.“
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