E-Learning und Blended-Learning

Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning (zeitgleiche virtuelle Verknüpfung von Lehrgangsteilnehmern und Dozenten) und Blended Learning (Mischform aus E-Learning und realer Begegnung von Weiterbildungsteilnehmern und Dozenten) sind förderfähig.
Neben den sonstigen Fördervoraussetzungen muss auch bei Fernseminaren
– das Lehrgangspersonal die Qualifikationen nach Nr. 4.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– der Verwendungsnachweis die Maßgaben von Nr. 7.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– eine nachweisbare, gleichzeitige virtuelle Präsenz des Lehrgangspersonals und der Weiterbildungsteilnehmer gegeben sein.

Zusatzqualifikation geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)

Die Weiterbildungsmaßnahme „Zusatzqualifikation geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)“ ist unter der Maßnahmenkategorie „2.4 Fahrsicherheit“ (nicht BKrFQG) förderfähig.

Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben

Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben von Lkw, wie CNG (Erdgas), LNG (Flüssigerdgas), Elektro, sind unter der Maßnahmenkategorie „2.1 Wirtschaftliches Fahren“ (nicht BKrFQG) förderfähig.

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